Inklusion


SIK mit LV 4cServicestelle Inklusion im Kulturbereich

Auf dem Weg in eine inklusivere Gesellschaft ist auch der Kulturbereich gefragt, bestehende Strukturen und Routinen zu hinterfragen und anzupassen, um Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu verwirklichen. Die vom Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. gegründete Servicestelle Inklusion im Kulturbereich möchte diesen Prozess in Sachsen voranbringen und Kulturakteurinnen und -akteure bei der Realisierung inklusiver Teilhabe unterstützen.

Dazu bietet die Servicestelle:Johanna von der Waydbrink & Matthias Franke - Servicestelle Inklusion im Kulturbereich

  • Weiterbildungen und Vernetzungsveranstaltungen zu praxisrelevanten Themen,
  • Impulsberatungen zur barrierefreien Gestaltung von Einrichtungen und Projekten,
  • ein Infoportal mit zahlreichen Hinweisen, Beispielen und Kontakten aus der inklusiven Praxis,
  • ein Handbuch zur Umsetzung von Barrierefreiheit samt Praxistipps,
  • einen monatlich erscheinenden Newsletter mit aktuellen Informationen, Veranstaltungstipps und Fördermöglichkeiten

www.inklusion-kultur.de

SIK-Website

Die Fördermittel für inklusive Maßnahmen werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes vom Freistaat Sachsen vergeben.

Wissenschaft und Kultur im Dialog anlässlich des 10jährigen Bestehens der UN-BRK

10-Jahre-UN-BRN Gruppenfoto

Am 18. Juni 2019 kamen auf Einladung der Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange, der Servicestelle Inklusion im Kulturbereich und der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen Vertreterinnen und Vertreter von Kultur- und Hochschuleinrichtungen in der Staatskanzlei zu einer gemeinsamen Dialogveranstaltung zusammen.

Die Staatsministerin hob hervor, dass mit der Bereitstellung von Mitteln für den Hochschul- und Kulturbereich, der Einrichtung der Fachstelle Inklusion zur Beratung von sächsischen Hochschulen und der Förderung der Servicestelle Inklusion im Kulturbereich strukturell für die Umsetzung inklusiver Maßnahmen eine gute Basis geschaffen werden konnte. Doch auch 10 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention bestehen, vor allem in den Köpfen, nach wie vor viele Barrieren. In allen Beiträgen der Veranstaltung wurde immer wieder betont, dass es einen beherzteren und entschlosseneren Umgang mit dem Auftrag Inklusion braucht. Neben Ressourcen und Fachwissen wie Barrieren und Benachteiligungen abgebaut werden können, geht es in aller erster Linie um die Entwicklung einer Haltung, die sich in der (An)erkennung menschlicher Vielfalt und des kompetenten und wertschätzenden Umgangs damit spiegelt. Dem Kultur- und Hochschulbereich kommt bei der Umsetzung von Inklusion dabei eine eine besondere Rolle zu. Als diskursprägende Bereiche sollten Sie darin eine Vorreiterrolle einnehmen.

 

Inklusion bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen. Innerhalb einer Gesellschaft sind die Bedingungen so zu gestalten, dass sie der Vielfalt menschlicher Lebenslagen von vornherein gerecht werden. Nicht der Mensch soll „passend gemacht“ werden, sondern die Gesellschaft soll so gestaltet werden, dass jeder Mensch daran teilnehmen kann.

Diesem Verständnis nach ist es nicht die körperliche Beeinträchtigung, die Teilhabe behindert, sondern Strukturen wie z.B. die nicht vorhandene Barrierefreiheit, aber auch Kultur und Sprache, die das Bild von behinderten Menschen in der Öffentlichkeit prägen, können einer Teilhabe auf Augenhöhe im Weg stehen. Inklusion fordert demnach in erster Linie eine (An)erkennung unterschiedlicher Voraussetzungen und Potentiale und einen kompetenten Umgang damit.

Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete im März 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention und bekundete damit den Willen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und bedarfsgerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Artikel 30 dieser Konvention legt das Recht auf die Teilhabe am kulturellen Leben, Erholung, Freizeit und Sport fest. Menschen mit Behinderungen sollen Chancen und Zugänge erhalten, um ihr kreatives und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen und zwar sowohl als Rezipierende von Kunst und Kultur als auch als Kulturschaffende.