Kulturräume in Sachsen: Chemnitz; Dresden; Elbtal-Sächsische Schweiz - Osterzgebirge; Erzgebirge - Mittelsachsen; Leipzig; Leipziger Raum; Oberlausitz - Niederschlesien; Vogtland - Zwickau

Kulturräume sind verpflichtende Zusammenschlüsse von mindestens zwei Landkreisen. Sie dienen als Zweckverband in eigener Verantwortung der Erhaltung und Förderung kultureller Einrichtungen und Projekte im ländlichen Raum sowie in den drei urbanen Zentren.Die Grundlage zur Regelung von Struktur, Geltung und Funktion der Kulturräume bildet das Sächsische Kulturraumgesetz (SächsKRG). Die Rechtsaufsicht obliegt dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Mitglieder des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V, sind in allen Kulturräumen Sachsens ansässig.