Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V.

(gültig ab März 2013)

 

§ 1 Allgemeines/ Grundlagen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen die vom Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. (nachfolgend Landesverband genannt) selbst durchgeführt werden.

 

§ 2 Anmeldung

  1. Die Anmeldung erfolgt über die Anmeldemaske der jeweiligen Veranstaltungen im Internet unter   www.soziokultur-sachsen.de bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
    Für mehrtägige Veranstaltungen gelten gesonderte Anmeldefristen, welche der konkreten Ausschreibung
    zu entnehmen sind.

  2. Mit Eingang der Anmeldung gilt diese als verbindlich.

  3. Für jede Veranstaltung ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.

  4. Sie erhalten direkt nach der Anmeldung eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Dies gilt nur für die Veranstaltungen, die über die Anmeldemaske des Landesverbandes gebucht werden können und bei denen der Landesverband selbst als Veranstalter auftritt. 
    Diese Benachrichtigung zur erfolgreichen Anmeldung an der Veranstaltung ist jedoch keine Teilnahmebestätigung.

  5. Spätestens 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie ebenfalls per E-Mail die Teilnahmebestätigung und eine Rechnung.
    Bei mehrtägigen Veranstaltungen erhalten Sie ca. 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Teilnahmebestätigung sowie Rechnung.
    Die Veranstaltungskosten sind mit Rechnungsstellung unter Angabe der Rechnungsnummer sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  6. Falls eine Veranstaltung ausgebucht bzw. abgesagt wird, erhalten Sie umgehend eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt.
    Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze 
    zur Verfügung stehen, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung über die Teilnahme.

 

§ 3 Rücktritt durch den Teilnehmenden

  1. Die kostenfreie Rücktrittsfrist für Veranstaltungen des Landesverbandes endet 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
    Für mehrtägige Veranstaltungen gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen, die der konkreten Ausschreibung der Veranstaltung zu entnehmen ist.

  2. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Veranstaltungsstornierung beim Landesverband (per E-Mail oder postalisch).

  3. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.

  4. Wird die Rücktrittsfrist nicht eingehalten, werden die vollen Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Nichterscheinen bei der Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt, es werden die vollen Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt.

 

§ 4 Rücktritt durch den Landesverband

  1. Der Landesverband kann kurzfristig wegen Unterschreitung der im Einzelfall festgelegten Mindestteilnehmerzahl, Ausfall der Lehrkraft oder aus Gründen höherer Gewalt eine Veranstaltung vor Beginn streichen. In diesen Fällen werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet.
    Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

 

§ 5 Unfallversicherung / Haftung

  1. Die Teilnehmenden sind bei Besuch der Veranstaltungen nicht durch den Landesverband unfallversichert. Die Nutzung der Räume erfolgt auf eigene Gefahr. Im Besonderen haftet der Landesverband nicht bei Verlust von persönlichem Eigentum.

  2. Auskünfte und Ausführungen der Dozenten dienen ausschließlich der unmittelbaren Weiterbildungsdurchführung, aus ihnen können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden.

  3. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Schadens oder einer Störung beizutragen.

 

§ 6 Datenschutz / Urheberschutz

  1. Der Landesverband erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten für verwaltungstechnische Zwecke, bzw. zum Zwecke der Vertragsdurchführung. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandelt.

 

§ 7 Sonstiges

  1. Der Landesverband behält sich vor, ggf. einen Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Programm vorzunehmen. Dies berechtigt die Teilnehmenden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Veranstaltungskosten.

  2. Kosten für Verpflegung sind nicht in den Veranstaltungskosten enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich im Programm vermerkt ist.

  3. Ein Teilnahmezertifikat sowie eventuelle Skriptunterlagen werden im Rahmen der Veranstaltung entweder vor Ort ausgehändigt oder im Nachgang per E-Mail zugesandt.

  4. Den jeweiligen Dozenten wird im Einzelfall das Hausrecht übertragen, sofern kein Mitarbeiter des Landesverbandes bei der Veranstaltung anwesend ist. Das Hausrecht und damit die Möglichkeit des Ausschlusses von Teilnehmenden von der Veranstaltung wird nur im Konfliktfall angewendet, wenn der Konflikt zu erheblichen Störungen der Veranstaltung führt bzw. nicht einvernehmlich gelöst werden kann.

  5. Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGBs des Landesverbandes ein.

  6. Bei Veranstaltungen externer Partner gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.