Mitgliedschaft
Vorteile- Interessenvertretung der Mitglieder bei der Landespolitik und Verwaltung sowie in den Kulturräumen und Kommunen
- Vermittlungs- und Moderationsfunktion des Verbandes bei Verhandlungen mit Zuwendungsgebern und politischen Vertreterinnen und Vertretern bzw. kommunaler Kulturpolitik
- kostenlose Impuls- und Projektberatungen
- Ermäßigungen bei Prozessbegleitungen, Moderationen, Inhouse-Seminaren und Tagungen des Verbandes sowie bei bestimmten Weiterbildungen unserer Kooperationspartner
- Gewährung eines 20%- Rabattes bei der GEMA
- Eingruppierung der VBG in den günstigeren Gefahrentarif für Verbände
- Beitrittsmöglichkeit zur KSK-Ausgleichsvereinigung über den Landesverband und damit Prüfsicherheit und Verwaltungsvereinfachung
- Anerkennungsverfahren als landesweiter Träger der freien Jugendhilfe über den Landesverband
- Trägerfunktion des Verbandes für modellhafte Projektvorhaben der Mitglieder (EU-, Bundes- und Landesebene)
- intensive Verbandskommunikation und Vernetzung durch jährlich 2 Mitgliederversammlungen, persönliche Beratungen und Vermittlung innerhalb des Mitgliederspektrums

Mitgliedschaft
Arten und Kosten- Ordentliche Mitglieder sind soziokulturelle Einrichtungen und Projektträger in Sachsen. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder liegt derzeit bei 0,11 % der jährlichen Gesamteinnahmen eines Trägers, jedoch mindestens 110 € und höchstens 1.200 € pro Jahr.
- Fördermitglieder (ohne Stimmrecht) können natürliche Personen werden, die sich ideell der Soziokultur, Jugendarbeit und den vielfältigen bürgerschaftlichen Engagementformen verbunden fühlen und damit einen weiten Kulturbegriff stärken wollen (ohne Stimmrecht). Eine Fördermitgliedschaft ist bereits ab 60 € pro Jahr möglich.
Mitgliedschaft
AufnahmeverfahrenDie Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag an den Landesverband. Dieser wird vom Vorstand bewertet und der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Für Fördermitgliedschaften gilt ein vereinfachtes Antragsverfahren. Ein Wechsel innerhalb der Mitgliedschaftsformen ist selbstverständlich möglich, beispielsweise bei Veränderung der Einrichtungsstruktur.
Anträge auf Mitgliedschaft sind bitte an folgende Adresse zu richten:
Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.
Alaunstraße 9
01099 Dresden


Ausgleichsvereinigung KSK
Die Ausgleichsvereinigung (AV) des Landesverbandes Soziokultur Sachsen ist eine Ausgleichsvereinigung gemäß § 32 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Sie erfüllt für ihre Mitglieder deren Verpflichtungen aus dem KSVG gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK), insbesondere führt sie die von den Mitgliedern zu zahlende Künstlersozialabgabe (KSA) an die KSK ab.
Zur Vermeidung des Verwaltungsaufwands bei einer jährlichen Erfassung der künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte führen die Mitglieder eine auf die Gesamteinnahmen bezogene Abgabe an die AV ab, mit der diese die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber der KSK erfüllt.
Der Ausgleichsvereinigung können nur Mitglieder des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. beitreten.
KSK
Verfahren- Meldung der Gesamteinnahmen der letzten 3 Jahre vor Beitritt.
- Meldung der im selben Zeitraum gezahlten abgabepflichtigen Entgelte.
- Ermittlung des individuellen Berechnungssatzes, der abweichenden Berechnungsgröße und des KSK-Beitrages bzw. der Vorauszahlungen.
- Entrichtung eines monatlichen Beitrages an die AV
- Meldung des Gesamtumsatzes des Vorjahres bis zum 31. August jeden Jahres
- Ermittlung des neuen Beitrages, Verrechnung, Festlegung der neuen Vorauszahlungen


KSK
Vorteile- Verwaltungsvereinfachung durch pauschale Berechnung
- KSK-Beitrag ist kalkulierbar
- keine Einzelfallentscheidungen mehr innerhalb der Einrichtung
- keine Aufzeichnungspflicht für die Dauer der Mitgliedschaft
- keine Meldungen und Zahlungen an die KSK
- keine turnusmäßigen Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung und die KSK während der Mitgliedschaft
- Rechtssicherheit
- Ein- und Austritt jedes Jahr möglich (Kündigungsfrist: 2 Monate zum Ende des Kalenderjahres)
Beendigung der Mitgliedschaft
LandesverbandEine Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Sie endet außerdem durch Tod, Auflösung der Organisation oder durch Beschluss des Vorstandes (bei Verstößen gegen Satzung, beitragsbedingten Rückständen sowie schuldhafter und schwerwiegender Beschädigung des Ansehens oder der Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise). Wir setzen auf faire Prozesse und klare Regelungen für einen transparenten Austritt.


