Ob Kinder- und Jugendbildung, offene Werkstätten, Nachbarschaftsprojekte oder kulturelle Veranstaltungen: Soziokulturelle Einrichtungen schaffen Räume für Begegnung, Beteiligung und gesellschaftliches Engagement. Damit diese Angebote auch künftig bestehen können, braucht es eine verlässliche Finanzierungsstruktur – und Menschen, die sich für ihren Erhalt einsetzen.
Im sächsischen Landtag wird derzeit über den Doppelhaushalt für 2027 und 2028 beraten. Damit steht auch die zukünftige Finanzierung der Soziokultur im Freistaat auf der Tagesordnung. Die Interessengemeinschaft der Landeskulturverbände Sachsen warnt vor erheblichen Folgen geplanter Kürzungen und fordert Nachbesserungen, um kulturelle Infrastruktur und kulturelle Teilhabe zu sichern. Zu den zentralen Forderungen gehören eine verlässliche Finanzierung über das Kulturraumgesetz, die Rücknahme geplanter Kürzungen bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen sowie die Sicherung der kulturellen Bildung und der institutionellen Förderung der Freien Szene.
Mehrere Säulen tragen soziokulturelle Arbeit
Soziokulturelle Einrichtungen finanzieren ihre Arbeit in der Regel aus mehreren Quellen. Dazu gehören:
- kommunale und Landesförderungen;
- projektbezogene Mittel von Bund und Ländern;
- Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Kursgebühren, Vermietungen und Veranstaltungen;
- Spenden, Mitgliedsbeiträge und private Förderungen;
- Stiftungsmittel, Lotterieförderung und europäische Förderprogramme.
Eine wichtige Rolle spielen in Sachsen die Kulturräume. Sie bündeln und koordinieren Kulturförderung in den Regionen und unterstützen Einrichtungen und Projekte von regionaler Bedeutung. Ermöglicht wird ihre Arbeit durch die Kulturumlage und Landesmittel. Je nach regionaler Zuständigkeit können Kulturräume institutionelle Förderungen, Projektmittel oder Zuschüsse für bestimmte kulturelle Angebote bereitstellen.
Diese Mischfinanzierung ermöglicht vielfältige und niedrigschwellige Angebote. Gleichzeitig macht sie Einrichtungen abhängig von befristeten Förderungen, Antragsverfahren und wechselnden politischen Prioritäten. Öffentliche Zuschüsse bilden häufig die Grundlage dafür, dass Räume, Personal und die notwendige Infrastruktur überhaupt zur Verfügung stehen und dauerhaft erhalten werden können.
Sinkende öffentliche Zuschüsse lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres durch höhere Eintrittspreise oder zusätzliche Spenden ausgleichen. Gerade niedrigschwellige Angebote richten sich an Menschen, die nicht ohne Weiteres höhere Teilnahmegebühren zahlen können. Werden öffentliche Mittel gekürzt, geht es daher nicht nur um einzelne Projekte, sondern um die Frage, ob kulturelle Teilhabe vor Ort weiterhin für alle möglich bleibt.
Was Bürger*innen tun können
Wenn eine soziokulturelle Einrichtung im eigenen Umfeld von Schließung, Kürzungen oder dem Ende einer Förderung bedroht ist, können Bürger*innen auf verschiedene Weise aktiv werden:
- Zunächst sollte das Gespräch mit der Einrichtung gesucht werden. Dort lässt sich klären, worin die konkrete Gefährdung besteht und welche Unterstützung gebraucht wird.
- Wichtig ist, den politischen Entscheidungsweg zu recherchieren: Geht es um den Stadtrat, den Kreistag, einen Kulturausschuss, den Kulturbeirat oder den zuständigen Kulturraum?
- Wahlkreisabgeordnete sowie Mitglieder des Stadtteil- oder Gemeinderats direkt ansprechen: Per E-Mail oder Telefon können Bürger*innen die Bedeutung der Einrichtung oder des konkreten Angebots für den Stadtteil, die Gemeinde oder den Wahlkreis schildern. Dabei sollte deutlich gemacht werden, dass sie erwarten, dass die Förderung erhalten bleibt und die Einrichtung beziehungsweise das Angebot auch künftig bestehen kann.
- Unterstützer*innen können sich in einem Förderverein oder einer Initiative engagieren, eine Petition starten oder Unterschriften sammeln.
- Öffentliche Informationsveranstaltungen, Benefizaktionen und gemeinsame Stellungnahmen können Aufmerksamkeit schaffen.
- Leser*innenbriefe sowie Gespräche mit lokalen Medien helfen, die Bedeutung der Einrichtung in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen.
- Abgeordnete, Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderats sowie zuständige Verwaltungsmitarbeitende können zu einem Vor-Ort-Termin eingeladen werden.
- Bürger*innen können an öffentlichen Sitzungen teilnehmen, in Einwohner*innenfragestunden Fragen stellen und schriftliche Stellungnahmen einreichen.
- Auch Mitgliedschaften, Spenden und die Teilnahme an Veranstaltungen stärken Einrichtungen unmittelbar.
Besonders wirkungsvoll sind konkrete Forderungen. Statt allgemein den „Erhalt“ einer Einrichtung zu verlangen, kann beispielsweise gefordert werden, die kommunale Förderung fortzuschreiben, eine institutionelle Förderung einzurichten, eine Entscheidung zu vertagen oder eine tragfähige Übergangsfinanzierung zu sichern.
Überzeugend sind außerdem persönliche Beispiele und nachvollziehbare Zahlen: Wie viele Menschen nutzen die Angebote? Wie viele Ehrenamtliche sind beteiligt? Welche Kurse, Veranstaltungen oder Treffpunkte würden entfallen? Und welche Folgen hätte das für Kinder, Jugendliche, ältere Menschen oder das soziale Leben im Stadtteil?
Gemeinsam für offene Räume
Soziokulturelle Einrichtungen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge im weiteren Sinne: Sie bieten Räume für Bildung, Kultur, Beteiligung und Zusammenhalt. Ihr Wert zeigt sich nicht allein in Besucherzahlen, sondern auch darin, was sie ermöglichen – Begegnungen, Engagement, Selbstwirksamkeit und demokratische Teilhabe.
Während im sächsischen Landtag über den Doppelhaushalt 2027/2028 und damit auch über die zukünftige Förderung der Soziokultur beraten wird, kommt es deshalb auf viele Stimmen an: aus den Einrichtungen, aus Kommunen und Landkreisen, aus Politik und Verwaltung – und aus der Zivilgesellschaft.
Wer sich für eine soziokulturelle Einrichtung vor Ort einsetzt, stärkt nicht nur einen einzelnen Kulturort. Er oder sie setzt sich dafür ein, dass offene Räume, kulturelle Teilhabe und gesellschaftliches Miteinander auch in Zukunft möglich bleiben.