ZUWENDUNGSRECHT
Welche Rechtsauslegung wird nötig?
Der Kulturbereich besteht neben vielen freien Kulturschaffenden in Deutschland vor allem aus institutionell geförderten Kultureinrichtungen und über öffentliche Projektmittel geförderte Kulturbereiche. Damit ergeben sich in der aktuellen Krise Fragen, wie das Zuwendungsrecht mit Ausfällen oder grundsätzlich weggefallenen Geschäftsgrundlagen vor allem bei freien Trägern umgeht. Derzeit gibt es noch keine einheitlichen Lösungen, welche zuwendungsrechtlichen Konsequenzen sich durch Verschiebungen, Absagen etc. ergeben. Aktuell regelt das jedes Förderprogram und jede Zuwendungsbehörde allein. Sowohl die Bundesregierung als auch sächsische Förderebenen haben bereits signalisiert, dass großzügige Auslegungen möglich werden sollen.
Wir werden uns dafür einsetzen, hier die normale Auslegung des Rechtsrahmens zu verlassen und alles Ermessen auszunutzen. Wenn unsere Kulturinstitutionen sicher sein können, dass ihre Förderungen bedingungslos weiterlaufen, können diese wiederum freischaffendes Personal über die Krisenzeit tragen.
Zuwendungsrechtliche Sicherheit bedeutet Stabilität und hilft allen Anspruchsgruppen. Im besten Falle können sogar weitere Transferzahlungen verhindert werden!
Wir appellieren an die Politik und Verwaltung, das Zuwendungsrecht in der Krise freier, großzügiger und mit einem Vertrauensvorschuss anzuwenden.
In dieser Rubrik haben wir bis jetzt veröffentlichte Informationen zu einzelnen Programmen und deren zuwendungsrechtlichen Regelungen zusammengefasst.
NEU:
Der Kulturbereich besteht neben vielen freien Kulturschaffenden in Deutschland vor allem aus institutionell geförderten Kultureinrichtungen und über öffentliche Projektmittel geförderte Kulturbereiche. Ähnlich verhält es sich beim Jugendbereich. Damit ergeben sich in der aktuellen Krise Fragen, wie das Zuwendungsrecht mit Ausfällen oder grundsätzlich weggefallenen Geschäftsgrundlagen vor allem bei freien Trägern umgeht.
Aktuell hat der Sächsische Städte und Gemeindetag auf seiner Homepage ein Schreiben des Finanzministeriums veröffentlicht, indem alle Bewilligungsstellen gebeten werden, einzelfallbezogene Entscheidungen zu treffen und die jeweiligen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Ferner ist hier zu lesen: „Soweit im Fördervollzug ein Ermessensspielraum besteht, ist dieser im Zusammenhang mit der aktuellen Sondersituation großzügig auszulegen.“ Weitere Punkte regeln, wie die Förderfähigkeit auch weiterhin besteht, wenn auf Grund der Corona Krise der Zuwendungszweck vorübergehend nicht erreicht werden kann.
Damit liegt hiermit erstmals eine Rechtsgrundlage vor, welche die Auslegung des Zuwendungsrechts in ganz Sachsen regelt. Denn zuwendungsrechtliche Sicherheit bedeutet Stabilität und hilft allen Anspruchsgruppen.
Sachsen: Anwendungshinweise zum Fördervollzug in Zusammenhang mit Corona |
In Zusammenhang mit der Corona-Krise werden im Hinblick auf den Fördervollzug vorbehaltlich anderer EU- und bundesrechtlicher Vorgaben folgende Regelungen getroffen, soweit die VwV zu § 44 SäHO für das Förderverfahren einschlägig ist:
Zuwendungsempfängern und Projektwirkenden / -teilnehmenden sollen grundsätzlich keine schwerwiegenden Nachteile entstehen, soweit diese aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant Projektbestandteile durchführen und an Projekten teilnehmen können. Die Bewilligungsstellen werden gebeten, einzelfallbezogene Entscheidungen zu treffen und ei jeweiligen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Bei Maßnahmen, die abgesagt oder verschoben werden müssen, sollte nach Möglichkeit die anderweitige Fortsetzung maßnahmebezogener Tätigkeiten oder eine spätere Fortsetzung / kostenneutrale Verlängerung der Maßnahmen geprüft werden, um die gesetzten Ziele der Maßnahmen zu erreichen.
Unter https://www.ssg-sachsen.de/index.php?id=corona-tagesbrief beim SSG-Tagesbrief 08/2020 vom 26.03.20 als Anlage 4 veröffentlicht.
Dresdner Sofortprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler |
Die Landeshauptstadt Dresden hat eine Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und 2 Mio.€ Umsatz) ins Leben gerufen, deren Sitz / Standort in Dresden liegt, die durch die Corona-Krise starke Umsatzeinbußen erlitten haben, in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die „Soforthilfe Corona-Pandemie“ ist branchenoffen angelegt und dient dem betrieblichen Zweck (haupterwerblich).
Es wird ein Zuschuss von einmalig 1000 € gewährt.
Antragstellung: bis 31.05.2020 bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung
https://www.dresden.de/de/wirtschaft/wirtschaftsservice/soforthilfe-corona.php
Bundeskulturstaatsministerin |
Die Staatsministerin für Kultur und Medien flankiert die Maßnahmen der Bundesregierung mit speziell auf die Kulturbelange zugeschnittenen Unterstützungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. So soll beispielsweise auf Rückforderungen von Fördermitteln so weit wie möglich verzichtet werden, wenn Veranstaltungen oder Projekte aufgrund der Pandemie nicht umgesetzt werden können. Die Instrumente des Kulturetats, insbesondere die bestehenden Förderprogramme, sollen mit Blick auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst und geschärft werden.
„Die heute vereinbarten mehrstufigen Schutzmaßnahmen zeigen: Die Bundesregierung ist zu allem entschlossen, um den verheerenden Folgen der Covid-19-Pandemie auch im Kultur- und Kreativbereich zu begegnen“, sagte Grütters. „Wir lassen niemanden im Stich. Diese Versprechen lösen wir jetzt als Bundesregierung mit milliardenschweren Hilfspaketen ein.“
Eine Übersicht zu Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen und Selb-ständige aus dem Kultur-, Medien- und Kreativbereich finden Sie auch unter: www.kulturstaatsministerin.de
Hinweise an Zuwendungsempfänger der Kulturstiftung, die von Absagen/ Ausfällen aufgrund der Corona-Pandemie betroffen sind |
Die Kulturstiftung bleibt auch im Notbetrieb arbeitsfähig. Posteingänge werden bearbeitet. Mitarbeiter, die im Homeoffice tätig sind, sind telefonisch sowie per E-Mail erreichbar. Die Kontaktdaten der MitarbeiterInnen finden Sie in unten stehendem Link. Allerdings ist mit Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen, Anfragen und Vorgängen zu rechnen.
In einem Informationsblatt regelt die Kulturstiftung den Fördervollzug in Zusammenhang mit Corona gibt den Zuwendungsempfängern damit wichtige Hinweise und Sicherheiten.
Informationsblatt für Zuwendungsempfänger der Kulturstiftung (Download PDF)
Mitarbeiter der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Vertragsgestaltung bei Ganztagsangeboten? |
Bedingt durch die angeordnete Schulschließung fällt für eine Vielzahl von außerschulischen GTA-Partnern, insbesondere für Selbständige und Freiberufler unverschuldet die vertraglich vereinbarten Honorarzahlungen weg. Die Vertragspartner (Schulträger und Schulfördervereine der allgemeinbildenden Schulen) und die außerschulischen Partner selbst benötigen in dieser Ausnahmesituation eine einheitliche, grundsätzliche Reglung, wie mit den Honorarzahlungen umgegangen werden soll. Eine Einzelfallprüfung der vertraglichen Grundlagen ist nicht leistbar. Das Fachreferat empfiehlt auch unter solidarischen Gesichtspunkten vorerst bis zu Beginn der Osterferien die Zahlungen für GTA-Leiter, die in keinem Angestelltenverhältnis sind, fortzuführen. Als Leistungsnachweis sollte für diese Zeit intensive Vorbereitungen künftiger GTA anerkannt werden. Es ist nach Beendigung der Schulschließung in aller Interesse, die Ganztagsprogramme der Schulen weiterzuführen und keine Kooperationspartner zu verlieren. Die Reglung kann auf weitere Projektpartner an Schule und Angebote der kulturellen Bildung übertragen werden.
Fonds Darstellende Künste – Aktuelle Informationen für bereits vom Fonds geförderte Vorhaben |
Auf der Website sind Informationen vom Fonds Darstellende Künste zusammengestellt, wie im Falle von Ausfällen oder der Verschiebung von Premieren, Vorstellungen, etc. vorzugehen ist. Der Fonds bietet an, für geförderte Vorhaben gemeinsam eine Lösung zu finden. Da sich die Situation laufend verändert, wird die Seite stetig aktualisiert.
https://www.fonds-daku.de/aktuelles/
Weltoffenes Sachsen - Geförderte Projekte |
Laut Rundmail des Sozialministeriums sind geplante und bewilligte Veranstaltungen und Maßnahmen, die im Rahmen der eigenen Fürsorge, aufgrund behördlicher oder allgemeiner verbindlicher Anweisungen durch das Coronavirus abgesagt werden müssen und die schon finanzielle Auswirkungen haben, sind förderfähig. Ebenso sind unabweisbare Stornierungs- bzw. Absagekosten förderfähig. Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - als Bewilligungsbehörde wird über dieses Vorgehen informiert. Der Bewilligungsbehörde sind demnach finanzielle Ausfälle im Rahmen des nächsten Auszahlungsantrags formlos mitzuteilen.
https://www.weltoffenes.sachsen.de/ueber-das-wos.html
ESF-geförderte Projekte und Vorhaben |
Auf der Website informiert die Sächsische Aufbaubank über den Umgang mit ESF-geförderten Maßnahmen im Zuge der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Hier werden u. a. folgende Hinweise gegeben: „Fallen in der Unterbrechungszeit notwendige Ausgaben an, welche im Rahmen der regulären Umsetzung von Vorhaben geplant waren, bleiben diese förderfähig. Davon ausgenommen sind anderweitige oder vorrangige Ausgleichszahlungen.“
„Entstehen durch die Unterbrechung von Vorhaben zusätzliche Ausgaben, z. B. für Alternativangebote im Sinne der Weiterführung der Vorhaben, können diese auf Antrag der Zuwendungsempfänger vorbehaltlich der Förderfähigkeit und der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden. Bitte stellen Sie hierzu einen Änderungsantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB).“
https://www.sab.sachsen.de/meta/sab-news.jsp#nw-147136
Bund: Verlängerung der Förderung der Mehrgenerationenhäuser |
Die Förderung für Mehrgenerationenhäuser wird über 2020 hinaus verlängert. Beginnen wird die neue Förderperiode mit dem seit 2020 höheren Fördersatz von 40.000 € pro Haus sowie erstmals mit einer Programmlaufzeit von insgesamt acht statt der bisherigen vier Jahre.
Weitere Info: https://www.abg-net.de/aktuelles/nachrichten/datum/2020/04/03/bund-verlaengert-die-foerderung-der-mehrgenerationenhaeuser/
Aktion Mensch: Anerkennung von Projektänderungen aufgrund Corona |
Die Corona-Krise führt bei vielen Projekt-Partnern teils zu Projektänderungen. Die Aktion Mensch-Förderung bemüht sich, mit allen Projekt-Partnern individuelle Lösungen zu finden, wie zum Beispiel Projektverschiebungen, Projektunterbrechungen bis hin zu konzeptionellen Veränderungen. Kosten, die im Zusammenhang mit der derzeitigen Situation stehen, sollen nach Möglichkeit auch als förderfähig anerkannt werden. Projekt-Partner werden gebeten, sich mit ihren SachbearbeiterInnen nur per E-Mail in Verbindung zu setzen
Weitere Info: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/