Aktuelle Ausschreibungen: Fördermittel & Wettbewerbe
FEBRUAR |
Das Förderformat "Jugendpartizipationsprojekt" unterstützt und stärkt die Beteiligung junger Menschen an der Zivilgesellschaft und am demokratischen Leben in Europa. Mit diesem Format werden lokale, regionale, nationale und transnationale Projekte mit europäischer Dimension gefördert. Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 12.02.2025 // weitere Informationen
Mit dem neuen Modellprogramm "LOKAL – Programm für Kultur und Engagement" will die Kulturstiftung des Bundes den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Klein- und Mittelstädten unterstützen, in denen neue Partnerschaften entstehen und partizipative Kunstprojekte initiiert werden sollen. Pro Projekt stehen bis zu 240.000 € für vier Jahre zur Verfügung. Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 14.02.2025 // weitere Informationen
Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre können auf historische Spurensuche gehen und die Geschichte von Grenzen erkunden. Ihre Entdeckungen können in verschiedenen Formaten wie Texten, Filmen, Podcasts, Webseiten oder Apps eingereicht werden. Organisiert wird der Wettbewerb durch die Körber-Stiftung, welche 550 Geldpreise auf Landes- und Bundesebene vergibt. Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 28.02.2025 // weitere Informationen
Die De la Motte – Musikstiftung, ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die 2012 gegründet wurde. Zweck der Stiftung ist die Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekten. Einzelne Projekte wurden bislang mit Beiträgen zwischen 200 und 2.500 € unterstützt. Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 28.02.2025 // weitere Informationenbis 12.02.2024: Förderung: Jugendpartizipationsprojekt
bis 14.02.2024: Förderung: LOKAL – Programm für Kultur und Engagement
bis 28.02.2024: Wettbewerb: Bis hierhin und nicht weiter?! Grenzen in der Geschichte
bis 28.02.2024: Förderung: De la Motte – Musikstiftung
MÄRZ |
Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von rund 3,6 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Gefördert werden in erster Linie Projekte mit überregionaler, landesweiter und internationaler Wirksamkeit, die eine herausragende Qualität und ein eigenständiges Profil nachweisen können. Zudem muss jedes Projekt einer Sparte zugeordnet werden. Im Bereich der Soziokultur werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Die Kulturstiftung fördert in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben eines Projektes. Mögliche Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Mit maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können Projekte bezuschusst werden, die vorrangig der Förderung des künstlerischen Nachwuchses dienen als auch die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen sowie soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter. Bei Kompositionsaufträgen und Projekten von Einzelkünstlern in den Bereichen der Bildenden Kunst und Literatur beträgt die maximal mögliche Förderhöhe bis zu 90% der Gesamtausgaben. Auch in der Sparte Industriekultur können ggf. mehr als 50 Prozent gefördert werden. Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist grundsätzlich in Höhe von mindestens fünf Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, Fahrt- und Übernachtungskosten gemäß Sächsischem Reisekostengesetz, Ausgaben für Versicherungen und Gebühren (GEMA/KSK), wenn diese gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erreichung des Zuwendungszwecks zwingend erforderlich sind sowie Ausgaben für den Erwerb oder die Herstellung von Gegenständen, wenn dies für die Durchführung der Maßnahme die wirtschaftlichste Lösung ist. Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 01.03.2025 // weitere Informationen
Das ESF-Förderprogramm "rückenwind" zielt auf Organisationen der Sozialwirtschaft ab und fördert den Kulturwandel in diesen Einrichtungen, um Herausforderungen wie Fachkräftesicherung, Digitalisierung und demografischen Wandel zu bewältigen. In der aktuellen Förderperiode sind zwei Ausschreibungen pro Jahr geplant. Die nächste Ausschreibung beginnt am 8. Januar 2024 und endet am 1. März 2024. Interessierte haben während dieses Zeitraums die Möglichkeit, ihre Projekte zu entwickeln und einzureichen. Sollte dieser Zeitrahmen nicht ausreichen, sind zwei weitere Ausschreibungen vorgesehen, eine im Jahr 2024 und eine letzte im Jahr 2025. Das Antragsverfahren für "rückenwind" erfolgt in zwei Stufen. Zunächst ist eine Interessenbekundung erforderlich. Bei positiver Bewertung kann anschließend ein vollständiger Antrag eingereicht werden. Sowohl die Interessenbekundung als auch der Antrag werden über das Förderportal Z-EU-S abgewickelt. Obwohl die Nutzung des Portals anfänglich komplex erscheinen mag, wird der Prozess nach erfolgreicher Anmeldung und Rollenzuweisung als praktikabel beschrieben. Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 01.03.2025 // weitere Informationen
Mit dem 25. Sächsischen Gründerpreis zeichnet der Freistaat innovative Geschäftsideen und Gründungskonzepte aus. Der Preis ist mit bis zu insgesamt 60.000 € dotiert und wird erstmals in drei Kategorien verliehen: Newcomer des Jahres, Start-up des Jahres sowie Skalierung & Gesellschaftlicher Impact. Zudem werden Sonderpreise für »Social Entrepreneurs« und die »Next Gen« (14- bis 17-Jährige) vergeben. Die sächsische Innovationsplattform futureSAX GmbH führt den Wettbewerb im Auftrag des Wirtschaftsministeriums (SMWA) durch. Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 10.03.2025 // weitere Informationen
Kulturinstitutionen in deutschen Großstädten stehen vor einer Vielzahl komplexer, kulturpolitischer Zukunftsaufgaben, die durch sich derzeit überlagernde Krisen entstehen. Das bundesweite Programm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz dieser Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen. Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden. In der Orientierungsphase in den Jahren 2024 bis 2027 fördert die Kulturstiftung des Bundes zunächst die Entwicklung von bis zu fünfzig institutionellen Innovationskonzepten in deutschen Großstädten mit je 50.000 Euro. Zudem umfasst diese Phase Beratungs- und Vernetzungsangebote, Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten erweitern den Blick international. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Programms ist ab 2027 geplant, damit ausgewählte Vorhaben anschließend realisiert werden können. „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ ist eine Initiative der Kulturstiftung des Bundes. Sie wird in Kooperation mit Bureau Ritter als Programmbüro durchgeführt. Die Kulturstiftung des Bundes wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 14.03.2025 // weitere Informationenbis 01.03.2024: Förderung: Allgemeine Projektförderung der KdFS (für Projekte der 2. JH 2025)
Projekte und Kurse soziokultureller Einrichtungen in allen künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifend, die maßgeblich die künstlerische und kulturelle Bildung unterstützen; kulturelle Aktivitäten, die sich durch nachhaltige Vermittlung künstlerischer Fähigkeiten generationsübergreifend auszeichnen; Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen.bis 01.03.2024: Förderung: rückenwind - Förderprogramm für Personal-, Organisationsentwicklung & Kulturwandel in der Sozialwirtschaft
bis 10.03.2024: Wettbewerb: Sächsischer Gründerpreis
bis 14.03.2024: Förderung: Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen
APRIL |
Die Stiftung Erlebnis Kunst – mitmachen.dabeisein unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen. Die zu fördernden Projekte müssen eine inhaltlich und pädagogisch begründete Planung erkennen lassen und ein verlässliches Finanzierungskonzept vorweisen. Bewerbungsfrist: jeweils vor dem 01.04. und 01.10. des Jahres Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 01.04.2025 // weitere Informationen
Der Freistaat Sachsen vergibt im Jahr 2025 zum 24. Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Grundlage der Preisauslobung ist das Weiterbildungsgesetz in Verbindung mit der Weiterbildungsförderungsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Das innovative Konzept, beispielsweise zu den aktuellen oder zukünftigen großen Herausforderungen in Sachsen, muss sich deutlich von guter Praxis unterscheiden. Darüber hinaus soll es Transferpotential aufweisen, um die weitere Entwicklung der sächsischen Weiterbildung als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens positiv zu beeinflussen. Dazu ist der Preis insgesamt mit bis zu 40.000 € dotiert. Das Preisgeld soll für Weiterbildungsprojekte in Sachsen verwendet werden. Teilnahmeberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen ansässigen und in der Weiterbildung tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die durch ihre Einrichtungen Veranstaltungen der Weiterbildung in eigener Verantwortung organisieren, öffentlich anbieten und durchführen. Pro Träger dürfen bis zu zwei Projekte eingereicht werden, wobei nur eines davon prämiert werden kann. Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 14.04.2025 // weitere Informationenbis 01.04.2024: Förderung: Stiftung Erlebnis Kunst
bis 14.04.2024: Preis: Innovationspreis Weiterbildung
MAI |
In der ALLEGMEINEN PROJEKTFÖRDERUNG werden zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert, bei denen es sehr stark auf die Partizipation von Laien und Nicht-Künstler*innen ankommt. Projekte im gebundenen Ganztag bzw. im Schulunterricht werden nicht gefördert. Förderfähig sind nur außerunterrichtliche Projekte, zum Beispiel im Kooperativen Ganztag. Neben der Allgemeinen Projektförderung bietet der Fonds Soziokultur noch folgende Förderprogramme an: U25 - RICHTUNG: JUNGE KULTURINITIATIVEN sowie PROFIL:SOZIOKULTUR. Die Antragsfristen gelten für alle Programme. Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 02.05.2025 // weitere Informationen
Für ein Europäisches Kooperationsprojekt müssen sich mehrere Partnerorganisationen in einem Konsortium zusammenschließen. Das Konsortium besteht aus einer Einrichtung, die die Koordination übernimmt (auch lead partner genannt), und weiteren Partnerorganisationen. Das Projekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und darauf europäische Antworten finden. Die Aktivitäten müssen grenzübergreifend stattfinden. Ein Projekt sollte das Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten. Der Förderbereich ist spartenoffen. Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 13.05.2025 // weitere Informationenbis 02.05.2024: Förderung: Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur
bis 13.05.2024: Förderung: Kreatives Europa: Europäische Kooperationsprojekte
ÜBERSICHT REGELMÄSSIGER FÖRDERUNGEN |
Unterschiedliche Fristen
Fonds Soziokultur (02.05. und 02.11. des jeweiligen Jahres)
Fonds Darstellende Künste (01.02. / 02.05. / 01.09. / 01.11. des jeweiligen Jahres)
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes (31.01. und 31.07. des jeweiligen Jahres)
Förderprogramm "Starthilfe" (enden am 31.05., 16.08. und 2.11.2021)
Projektförderung der Amadeu Antonio Stiftung (30.06. und 31.12. des jeweiligen Jahres)
Projektförderung der PwC-Stiftung (01.03. und 01.09. des jeweiligen Jahres)
"Yallah!" der Robert-Bosch-Stiftung (drei Monate vor Projektbeginn)
Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks (unterschiedliche Fristen)
Fortlaufend, ohne Fristen
Förderprogramme der Aktion Mensch
Kleinprojektefonds der Kulturstiftung Sachsen