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Energiefonds Website

Die Webseite für den Kulturfonds Energie des Bundes ist online, sodass sich die potenziellen Antragstellenden bereits informieren und mit dem Verfahren vertraut machen können.

www.kulturfonds-energie.de

 

Kulturfonds Energie: Infoveranstaltung jetzt online
Aufzeichnung auf YouTube jetzt abrufbar + Homepage freigeschaltet + Infotelefon erreichbar

Mehr als 2.500 Vertreterinnen und Vertreter von Kulturorten haben die drei Infoveranstaltungen zum Kulturfonds Energie des Bundes verfolgt. Zusammen mit den Ländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien führte der Deutsche Kulturrat die Informationsveranstaltungen durch.

Referentinnen und Referenten:

  • Dr. Kathrin Hahne | BKM Bund
  • Olaf Zimmermann | Deutscher Kulturrat
  • Birthe Becker | Behörde für Kultur und Medien Hamburg
  • Leo Irudayam | SAP
  • Christine Fürst | BKM Bund
  • Moderatorin: Melanie Seifart | Kreativ Kultur Berlin

Jetzt steht die Aufzeichnung der ersten Informationsveranstaltung auf YouTube öffentlich zur Verfügung. Außerdem ist nun auch die Webseite freigeschaltet, sodass sich die potenziellen Antragstellenden bereits informieren und mit dem Verfahren vertraut machen können. Die kostenfreie Service-Hotline ist montags - freitags von 9:00 - 17:30 Uhr unter 0800 6645685 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.

 

Der Kulturfonds Energie des Bundes richtet sich an:

  • Öffentliche und private Kultureinrichtungen, die ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen wie z.B. Museen und Gedenkstätten, öffentliche Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opernhäuser, Konzerthäuser, sonstige Einrichtungen für Live-Aufführungen in geschlossenen Räumen (z.B. auch Clubs mit durchgängig kuratiertem Programm), Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes und ähnliche Infrastrukturen sowie soziokulturelle Zentren, wenn diese überwiegend für kulturelle Zwecke und Aktivitäten genutzt werden
     
  • Einrichtungen für die kulturelle und künstlerische Bildung sowie Einrichtungen zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in denen kulturelle Vermittlungs- und Bildungsprogramme zu den zentralen Aufgaben gehören wie z.B. Jugendkunst- und Musikschulen
     
  • Kulturveranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, für die Öffentlichkeit zugänglich sind, Einnahmen aus dem Ticketverkauf erzielen und bei denen Miete für den Veranstaltungsort nachgewiesen werden kann. Hierzu gehören z.B. Aufführungen der darstellenden Kunst, Theater (Musiktheater, Schauspiel), Musical, Tanz (einschließlich Volkstanz), Puppen-, Figuren- und Objekttheater, Performing Arts, Varieté, Zirkus, Kleinkunst (Kabarett, Comedy, Artistik), Konzerte/Livemusikveranstaltungen aller Genres, Vorführungen in den Bereichen Film und Medien, einschließlich Kinos, Lesungen und sonstige Literaturveranstaltungen, Festivals aller Kunstsparten und spartenübergreifende Kulturveranstaltungen in den o.g. Sparten in geschlossenen Räumen.

 

Hintergrundinformation zum Bundeskulturfonds Energie finden Sie auch hier in der Ausgabe von Politik & Kultur (Feb. 2023), der Zeitung des Deutschen Kulturrates.