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Jugendbehörden

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS)

Das SMS ist die Oberste Landesjugendbehörde im Freistaat Sachsen. Es ist zuständig für Kinder, Jugendliche und Familien ebenso wie für Senioren, Menschen mit Behinderungen und Sozialhilfeempfänger.
Dem Sozialministerium angegliedert ist das Landesjugendamt.

  

Landesjugendamt (LJA)

Das Landesjugendamt ist Partner der Jugendämter und freien Träger in Sachsen und ist Teil der Obersten Landesjugendbehörde. Es unterstützt und begleitet die öffentliche und freie Jugendhilfe durch Beratung, Förderung, Fortbildung, Modellvorhaben sowie es Publikationen und Arbeitshilfen für die verschiedenen Arbeitsfelder und Schwerpunkte in der Kinder- und Jugendhilfe herausgibt.

Das LJA setzt sich zusammen aus der Verwaltung des LJA und dem Landesjugendhilfeausschuss.

Das Landesjugendamt ist als Fachbehörde auch zuständig für die Förderung der überörtlichen Jugendhilfe (Förderung von landesweiten Jugendverbänden, Modellprojekte).

Als Bewilligungsbehörde für die überörtliche Jugendhilfe fungiert seit 2008 der Kommunale Sozialverband Sachsen.

Die Stelle der Bildungsreferentin im Landesverband Soziokultur Sachsen wird über das SMS/ LJA und den KSV gefördert.

  

Landesjugendhilfeausschuss (LJHA)

Der Landesjugendhilfeausschuss beschäftigt sich mit allen grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe im Freistaat Sachsen und tagt mindestens viermal jährlich. Stimmberechtigte Mitglieder des LJHA sind Vertreter der freien Jugendhilfe, der Landtagsfraktionen, sowie des Städte- und Gemeindetags und des Landkreistags. Darüber hinaus gibt es beratende Mitglieder aus angrenzenden Arbeitsfeldern wie Schule, Arbeitswelt, Integration, Inklusion. Die Beschlüsse des LJA haben empfehlenden Charakter.

Der Landesjugendhilfeausschuss gliedert sich in 3 Unterausschüsse (UA):

  • UA 1 – Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit, Jugendpolitik
  • UA 2 – Kindertagesbetreuung
  • UA 3 – Hilfen zur Erziehung, Kinderschutz

Die Bildungsreferentin des Landesverbands Soziokultur Sachsen ist stellv. Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss.

  

Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse

Jeder der 10 Landkreise und der 3 kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen hat ein Jugendamt (Verwaltung und Jugendhilfeausschuss). Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte erledigt, hat der Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses binden das Handeln der

Jugendamtsverwaltung.  Diese „Zweigliedrigkeit des Jugendamts“, welche eine verantwortliche Beteiligung von engagierten Bürgern und Fachkräften vorsieht, ist übrigens einzigartig in der deutschen Verwaltungsstruktur.

Landesjugendhilfegesetz (LJHG)

Während das Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rahmen beschreibt, der für alle Bundesländer gilt, enthält das Landesjugendhilfegesetz detaillierte Ausführungen zu Verwaltung und Struktur der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (Ausführungsgesetz). Jedes Bundesland hat entsprechend sein eigenes, auf die jeweiligen Bedingungen und Verwaltungsstrukturen abgestimmtes, Gesetz.

Das Landesjugendhilfegesetz regelt u. a. Betriebserlaubnisverfahren für Einrichtungen, Kostenerstattungsverfahren, Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

 

Der Landesverband kann als landesweit anerkannter Träger der freien Jugendhilfe das Anerkennungsverfahren für seine Verbandsmitglieder einleiten. Auskunft dazu erteilt: Andrea Gaede Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!