Kommunale Fördermittel
Jede Kommune kann eigenständig Kultur fördern. Für eine Förderung über das Kulturraumgesetz ist eine Beteiligung der Kommunen (Sitzgemeindeanteil) zwingend. Darüber hinaus fördern Kommunen auch eigene kommunale Kulturaufgaben. Da dies von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt ist, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Kulturverwaltung oder Gemeindeverwaltung nachzufragen. Dies gilt sowohl für institutionelle Förderungen als auch für Projektförderungen.
Kommunale Förderung - Bereich: Jugendarbeit |
Hintergrundinformationen
Nahezu zwei Drittel der soziokulturellen Zentren Sachsens haben einen offenen Kinder- und Jugendtreff, halten Angebote der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche vor und führen Projekte der außerschulischen Jugendbildung – auch in Kooperation mit Schulen – durch. Die Förderung solcher zielgruppenspezifischer Angebote erfolgt vor allem über die Kinder- und Jugendhilfe nach dem achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) – auch bekannt als Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Als bundesweites Gesetz regelt es Strukturen (z. B. Jugendämter, Jugendhilfeausschüsse) und grundlegende fachliche Standards der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Leistungsbereiche des SGB VIII umfassen im Wesentlichen Offene Kinder- und Jugendarbeit (§ 11), Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Familienförderung, Hilfen zur Erziehung und Kindertagesstätten.
Die Ausgestaltung und Förderung der Kinder- und Jugendhilfe liegt vor allem in der Verantwortung der Kommunen und Landkreise. Unterstützt werden die Kommunen dabei in Teilen durch den Freistaat, z. B. mit Zuschüssen in Form der Jugendpauschale.
Für die Erfragung von Verfahren und Richtlinien zur Förderung von Tätigkeiten im Rahmen des SGB VIII wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt (siehe Übersicht).
Um eine Förderung über die Kinder- und Jugendhilfe zu erhalten, ist eine Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe zwingend (örtlicher oder überörtliche).
Der Landesverband Soziokultur ist selbst überörtlicher freier Träger der Jugendhilfe und kann für seine Mitglieder ein entsprechendes Anerkennungsverfahren über das Landesjugendamt einleiten. Bei Interesse sprechen Sie einfach die Grundsatzreferentin des Landesverbandes an:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Jugendämter im Freistaat Sachsen
Stadtverwaltung Chemnitz |
Amt für Jugend und Familie |
Landratamt Erzgebirgskreis |
Referat Jugendhilfe |
Landratsamt Mittelsachsen |
Abteilung Jugend und Familie |
Landratsamt Vogtlandkreis |
Außenstelle Oelsnitz/ Jugendamt |
Landratsamt Zwickau |
Jugendamt |
Landeshauptstadt Dresden |
Jugendamt |
Landratsamt Bautzen |
Jugendamt |
Landratsamt Görlitz |
Jugendamt |
Landratsamt Meißen |
Jugendamt |
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge |
Jugendamt |
Landratsamt Leipzig |
Jugendamt |
Landratsamt Landkreis Leipzig |
Jugendamt |
Landratsamt Nordsachsen |
Jugendamt |
Kommunale Förderung in den urbanen Kulturräumen |
Dresden
Im Rahmen der Kommunalen Kulturförderung werden Künstler, Vereine und freie Initiativen unterstützt. Dabei dient die auf längerfristige Laufzeiten angelegte institutionelle Förderung der Finanzierung von Vereinstätigkeit, während sich die halbjährig zu beantragende Projektförderung auf zeitlich befristete Einzelvorhaben bezieht. Darüber hinaus können Bildende Künstler Zuschüsse für den Um- und Ausbau von Arbeitsateliers beantragen.
Projektförderung - Antragsfristen:
- 1. September für Projekte des gesamten Folgejahres
- 1. März für Projekte des III. undIV. Quartals des laufenden Jahres
Anträge auf instistutionelle Förderung sind bis spätestens 1. Juni des Jahres vor dem Kalenderjahr der beantragten Zuwendung einzureichen
Leipzig
Anträge auf kommunale Kulturförderung
Die Stadt Leipzig stellt für die Förderung freier Kunst und Kultur in ihrem Haushalt jährlich ein Budget zur Verfügung. Gefördert werden können dementsprechend Institutionen und Projekte in freier Trägerschaft, die ohne Mithilfe der Stadt Leipzig finanziell nicht gesichert wären bzw. nicht zu realisieren sind und an deren Bestehen oder Durchführung die Stadt Leipzig ein erhebliches Interesse hat.
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Letztmöglicher Abgabetermin für die Anträge auf Förderung ist nach den geltenden Richtlinien der 30. September des laufenden Jahres für die Förderung im Folgejahr.
Chemnitz
Anträge auf kommunale Kulturförderung
Die Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur, Förderrichtlinie Kunst und Kultur, beinhaltet die Fördervoraussetzungen und das Verfahren zur Förderung von Projekten und Einrichtungen im Bereich Kunst und Kultur.
Stichtage für die Beantragung:
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30.06. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr:
- Anträge auf kommunale Kunst- und Kulturförderung
- Anträge auf Förderung nach Maßgabe des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG)
- Anträge auf anteilige Mitfinanzierung von öffentlich geförderten Arbeitsfördermaßnahmen
der Bundesagentur für Arbeit
- Anträge auf Mietstützung für Mieter in kommunalen Objekten -
01.09. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr:
- Nachtragstermin für Anträge auf kommunale Kunst- und Kulturförderung für Projekte mit einer Antragssumme bis maximal 2.000 €