Fördermittel auf Landesebene
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst delegierte den Fördervollzug im Bereich der Allgemeinen Kunst- und Kulturförderung ab 2005 an die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Somit wird auch die Förderung soziokultureller Projekte nur noch über die Kulturstiftung abgewickelt. Die bisherige Förderrichtlinie lief aus, eine neue Richtlinie der Kulturstiftung wurde im Sächsischen Amtsblatt vom 16.09.2004 veröffentlicht. Sie kann sowohl bei der Kulturstiftung als auch beim Landesverband abgefordert werden. Für die Gestaltung von Projektanträgen empfehlen wir die Orientierung an der bisherigen Förderpolitik.
Förderfähig sind Projekte von überregionaler oder exemplarischer Bedeutung, die sich aufgrund ihres innovativen Charakters oder der inhaltlichen Qualität aus dem soziokulturellen Angebotsspektrum abheben. Näheres regelt die genannte Förderrichtlinie.
Anträge müssen jährlich zum 01.03. oder 01.09. eingereicht werden.
Antrags-, Bewilligungs- und Prüfbehörde ist die
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Karl-Liebknecht-Str. 56
01109 Dresden
Tel. 03 51/8 84 80 11
www.kdfs.de.
Zuständiger Referent für die Soziokultur ist dort Herr Robert Grahl.
Antragsvordrucke stehen auf der Homepage der Stiftung zur Verfügung.
Der Landesverband Soziokultur Sachsen bietet Beratungen zu Projektvorhaben und Antragsmodalitäten an. Zuständig ist unsere Projekt- und Bildungsreferentin Kathrin Weigel. Empfohlen wird ferner ein Blick in den "Kriterienkatalog Soziokultur" des Landesverbandes (Gliederungspunkt 1.2, S. 12 ff.), der unter der Rubrik "Soziokultur - Kriterienkatalog" als Download zur Verfügung steht.