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Europaförderung

 

EU-Kontaktstelle der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

EU-Kontaktstelle der Kulturstiftung des Freistaates SachsenLogo der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen: anklicken, um zur Website zu gelangen
Referent: Herr Robert Grahl
Karl-Liebknecht-Str. 56
01109 Dresden

Tel.: 03 51/8 84 80 19
Fax: 03 51/8 84 80 16

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Creative Europe Desk KULTUR (CED KULTUR)

Das Expertenteam von Creative Europe Desk KULTUR hilft Kultureinrichtungen aus Deutschland beim Zugang zu europäischen Fördermitteln, insbesondere aus dem Programm KREATIVES EUROPA KULTUR.

Umfassende aktuelle Informationen zu:

  • Informationen und Programmunterlagen zum aktuellen Förderprogramm der Europäischen Kommission KREATIVES EUROPA (2014-2020)
  • praxisnahe Tips für die Antragstellung und Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ)
  • Informationen zur Initiative Kulturhauptstadt Europas
  • Hinweise auf weitere Förderprogramme der EU, über die Kulturprojekte gefördert werden können
  • Internetportale für europäische Kulturförderung, Websites von EU-Institutionen, nationalen und internationalen Organisationen und Netzwerken (Kontakte/Links)
  • Möglichkeiten der elektronischen Projektpartnersuche in den beteiligten Ländern mittels einer gemeinsamen Datenbank der europäischen Kontaktstellen
  • Veranstaltungshinweise
  • Sie können sich in einen Informationsverteiler eintragen lassen, um zeitnah über Ausschreibungen informiert zu werden (Mailing-List)


In Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg und München gibt es Informationsbüros von Creative Europe. Während Creative Europe Desk KULTUR in Bonn bundesweit für die Kulturförderung der Europäischen Union zuständig ist, insbesondere das Teilprogramm KULTUR von Creative Europe, beraten und informieren die vier anderen Büros über das Teilprogramm MEDIA. Wann immer sich Überschneidungen ergeben, nutzen die Büros der Teilprogramme die Synergien, zum Beispiel für gemeinsame Publikationen oder Veranstaltungen.

  

Creative Europe Desk KULTUR
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
Weberstr. 59a
D – 53113 Bonn

Tel  +49 - (0)228 - 201 35-0
Fax +49 - (0)228 - 201 67-33

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www.creative-europe-desk.de 

Allianz Kulturstiftung für Europa

Unterstützt werden vornehmlich Kooperationsprojekte, an denen Partner aus mindestens drei Ländern beteiligt sind.

Besonderes Augenmerk verwendet die Allianz Kulturstiftung dabei auf Projekte, welche die beteiligten Künstler und Kultureinrichtungen in Europa langfristig miteinander vernetzen.
Die jeweiligen Förderprojekte sollen dabei innovative v.a. transdisziplinäre Ansätze in der künstlerischen Forschung, der kulturellen Bildung und in den Geisteswissenschaften berücksichtigen. Die Projekte können auch Werkstattcharakter haben, wobei der aktiven Wissensproduktion und dem Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern ähnliche Bedeutung beigemessen wird wie dem Endergebnis selbst. Geförderte Projekte sollten darüber hinaus so angelegt sein, dass sie längerfristig über das Fachpublikum hinaus Breitenwirkung erzielen.

Bewerbungsfrist: 1. März für Projekte des Folgejahres

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Bewerbung sollte maximal 5 Seiten umfassen und folgende Bestandteile haben: insg. 2-3 Seiten Informationen zum Projekt (Konzeption/Zeitplan/Projektpartner, nicht standardisiert) | 1 Seite Budgetplan | 1 Seite Projektblatt (standardisiertes Formular, zu finden rechts oben auf dieser Seite)
  • Aus dem Budgetplan (1 Seite) sollte klar erkennbar sein, welche konkrete Teilsumme bei der Allianz Kulturstiftung für welchen Zwecke beantragt wird.
  • Das Projektblatt dient dazu, die Bewerbung kurz und übersichtlich auf max. 1 Seite zusammenzufassen.
  • Die Vollfinanzierung eines Projekts durch die Stiftung ist grundsätzlich ausgeschlossen (mögliche Finanzierung maximal 50%).
  • Die Projektförderung ist in jedem Fall zeitlich auf ein Jahr begrenzt. Eine Wiederbewerbung ist möglich, eine Weiterförderung jedoch nicht gewährleistet.

Allianz Kulturstiftung
Pariser Platz 6
10117 Berlin
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Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit

Die SdpZ unterstützt Projekte, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den polnischen und deutschen Institutionen realisiert werden und beteiligt sich inhaltlich und organisatorisch an gewählten Vorhaben.

Kriterien der Projektförderung

  • Trägt das Projekt zur Qualitätssteigerung der deutsch-polnischen Beziehungen bei (betrifft es wichtige und aktuelle Themen, hat Einfluss auf die Wahrnehmung Deutschlands in Polen oder Polens in Deutschland)?
  • Trägt das Projekt zum Ausgleichen der Defizite in den deutsch-polnischen Beziehungen bei (Bereiche / Themen / Kreise, die bislang noch nicht miteinander verbunden waren / Akteure, die bisher miteinander nicht  zusammengearbeitet haben). 
  • Ist das Projekt wichtig für Polen und Deutschland, auch im europäischen Kontext (wichtige europäische, nationale oder regionale Fragestellungen)?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die SdpZ fördert höchstens 50% der Gesamtkosten des Vorhabens, die übrigen 50% müssen mit Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden.
  • Im Falle einer Auszahlung der Mittel in Teilbeträgen wird maximal 50 % des Zuschusses vor der Endabrechnung des Projektes ausgezahlt. Die übrigen 50 % werden dem Zuschussempfänger erst nach Einreichung der ordnungsgemäßer Endabrechnung überwiesen.
  • Projekte müssen gemäß dem im Antrag angegebenen Zeitplan umgesetzt und spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres durchgeführt werden, für das der Zuschuss gewährt wurde. Die Umsetzung des Projekts sollte nicht länger als 12 Monate dauern.
  • Im Jahr 2017 werden Zuschussanträge bis zum 30. Juni angenommen.

 

Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit
Büro Berlin
Schumannstraße 2 
10117 Berlin

Tel.: +49 30 240 47 85 12
www.sdpz.org  
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Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds

Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds hilft, Brücken zu bauen zwischen Deutschen und Tschechen. Er fördert gezielt Projekte, welche die Menschen beider Länder zusammenführen und Einblicke in die Lebenswelten, die gemeinsame Kultur und Geschichte ermöglichen und vertiefen.

Bewerbungsfristen:

  • im 1. Quartal eines Jahres oder später: bis zum 30. September des Vorjahres
  • im 2. Quartal eines Jahres oder später: bis zum 31. Dezember des Vorjahres
  • im 3. Quartal eines Jahres oder später: bis zum 31. März des Jahres
  • im 4. Quartal eines Jahres oder später: bis zum 30. Juni des Jahres

Das Wichtigste in Kürze:

  • Finanzielle Unterstützung vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds können Antragsteller erhalten, die gemeinsam mit einem tschechischen bzw. deutschen Partner ein Projekt durchführen wollen.
  • Die Projektdauer sollte ein Jahr nicht überschreiten. Ausnahmen sind Projekte zur Renovierung von Baudenkmälern, deren Realisierung bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen kann. Der Zukunftsfonds fördert keine Projekte mit kommerzieller Ausrichtung und unterstützt keine laufenden Betriebskosten.
  • Der beim Zukunftsfonds beantragte Zuschuss darf maximal 50% der Gesamtkosten des Projektes ausmachen. Diese Maximalförderung ist für Projektkonzepte reserviert, die sich durch besondere partnerschaftliche Qualität und/oder innovativen Charakter auszeichnen. Die restliche Finanzierung des Projektes muss aus eigenen und/oder anderen Quellen geleistet werden.
  • Nur wenn es sich um ein Projekt im Rahmen des "Themas der Jahres" handelt, kann der Anteil des Fonds bis zu 70% der Gesamtkosten betragen.

Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
Železná 24
110 00 Praha 1

Tel.: 00420 283 850 512

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www.zukunftsfonds.cz 

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