Mitglied werden

Mitglied werden (Grafik: Kathrin Weigel - kawe.media)Der Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. ist ein Vertretungsorgan für die Anliegen soziokultureller Arbeit gegenüber der Öffentlichkeit und politischen Gremien. Die Vernetzung auf Landes- und Bundesebene ermöglicht uns, Ressourcen zu bündeln und Informationen auszutauschen. Als Verband mischen wir uns in kulturpolitische Diskurse ein und reflektieren die soziokulturelle Arbeit im Kontext kulturtheoretischer Überlegungen. Dazu erstellen wir Argumentationshilfen für die soziokulturelle Praxis - zum Beispiel mit dem 2008 erstellten Kriterienkatalog Soziokultur, der als Praxisinstrument regelmäßig fortgeschrieben und mit den Mitgliedern diskutiert wird.

Bei allen Aktivitäten tritt der Verband als Anwalt seiner Mitglieder auf und verhandelt die Soziokultur als Teil des Ganzen. Der Landesverband ist als Verein organisiert und damit ein freiwilliger, parteipolitisch unabhängiger Zusammenschluss von soziokulturellen Zentren und Initiativen.

Verbandsmitgliedschaft - Vorteile  -> bitte anklicken für mehr Informationen

  • Interessenvertretung der Mitglieder bei der Landespolitik und Verwaltung sowie in den Kulturräumen und Kommunen

  • Vermittlungs- und Moderationsfunktion des Verbandes bei Verhandlungen mit Zuwendungsgebern und politischen Vertreterinnen und Vertretern bzw. kommunaler Kulturpolitik

  • Informationen aus Politik, Verwaltung, Förderpraxis und Recht durch den monatlichen Infobrief

  • kostenlose Impulsberatungen

  • kostenlose Projektberatungen

  • Ermäßigungen bei Prozessbegleitungen, Moderationen, Inhouse-Seminaren und Tagungen des Verbandes sowie bei bestimmten Weiterbildungen unserer Kooperationspartner

  • Gewährung eines 20%- Rabattes bei der GEMA

  • Eingruppierung der VBG in den günstigeren Gefahrentarif für Verbände

  • Beitrittsmöglichkeit zur KSK-Ausgleichsvereinigung über den Landesverband und damit Prüfsicherheit und Verwaltungsvereinfachung

  • kostenloser Versand der Zeitschrift "Soziokultur — Prinzipien. Praxis. Perspektiven."

  • Anerkennungsverfahren als landesweiter Träger der freien Jugendhilfe über den Landesverband

  • Trägerfunktion des Verbandes für modellhafte Projektvorhaben der Mitglieder (EU-, Bundes- und Landesebene)

  • intensive Verbandskommunikation und Vernetzung durch jährlich 2 Mitgliederversammlungen, persönliche Beratungen und Vermittlung innerhalb des Mitgliederspektrums

Mitgliedschaftsarten  -> bitte anklicken für mehr Informationen

Ordentliche Mitglieder können alle im soziokulturellen Bereich wirkenden Organisationen Sachsens werden, die nach Maßgabe des „Kriterienkatalogs Soziokultur" in seiner jeweils gültigen Fassung und nach Auffassung der Mitgliederversammlung als soziokulturelles Zentrum oder soziokultureller Projektträger gelten.

Assoziierte Mitglieder (ohne Stimmrecht) können Organisationen oder Initiativen werden, die im (sozio)kulturellen, sozialen und ökologischen Bereich wirken und die satzungsmäßigen Ziele des Landesverbandes anerkennen und fördern und dabei von allen Leistungen des Verbandes profitieren möchten. Darüber hinaus können diese auch sonstige Organisationen und Vereine auf Landesebene sein, die die satzungsmäßigen Ziele des Landesverbandes fördern.

Eine Sonderform der assoziierten Mitgliedschaft ist die Fördermitgliedschaft (ohne Stimmrecht). Diese gilt für natürliche Personen, die sich ideell der Soziokultur, Jugendarbeit und den vielfältigen bürgerschaftlichen Engagementformen verbunden fühlen und damit einen weiten Kulturbegriff vertreten und stärken wollen. Eine Fördermitgliedschaft ist bereits ab 60 € pro Jahr möglich.

Aufnahmeverfahren  -> bitte anklicken für mehr Informationen

Über die Aufnahme in den Landesverband Soziokultur Sachsen entscheidet die Mitgliederversammlung nach einem Votum des Vorstandes. Zunächst muss ein schriftlicher Antrag beim Landesverband eingereicht werden. Den Mitgliedsantrag können Sie weiter unten aufrufen und ausfüllen. Diesen bitte ausdrucken und unterschrieben an den Landesverband senden inklusive weiterer Anlagen, die Sie dem Mitgliedsantrag entnehmen können.

Sie bewerben sich zunächst als ordentliches Mitglied. Die Mitgliederversammlung entscheidet, ob Sie tatsächlich als ordentliches Mitglied oder assoziiertes Mitglied in den Verband aufgenommen werden.
Sie können sich in Ihrem Anschreiben natürlich auch selbst für eine assoziierte Mitgliedschaft aussprechen. Selbstverständlich ist ein Wechsel innerhalb der Mitgliedschaftsformen möglich – z.B. wenn sich die Struktur ihrer Einrichtung verändert hat.
 finger links Mitgliedsantrag

Für Fördermitgliedschaften gibt es ein vereinfachtes Antragsverfahren. Den Antrag können Sie ebenfalls im unteren Feld downloaden und ausgefüllt an den Landesverband senden.
finger links Antrag auf Fördermitgliedschaft

Beendigung der Mitgliedschaft -> bitte anklicken für mehr Informationen

Eine Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Eine Mitgliedschaft endet außerdem mit dem Tod (natürliche Personen) oder durch Auflösung (juristische Personen) bzw. mit endgültiger Einstellung der Tätigkeit des Mitgliedes. Ein Mitglied kann auch durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise verletzt hat oder gegen die Satzung oder Geschäftsordnung verstoßen hat oder es mehr als ein Jahr mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Verzug ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die rückständigen Beträge nicht eingezahlt hat oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt oder es endgültig seine Tätigkeit eingestellt hat.

 

Mitglied werden kurz & knapp

Wer eine Mitgliedschaft im Landesverband Soziokultur Sachsen anstrebt, sollte sich zunächst als ordentliches Mitglied bewerben. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann hinsichtlich der Aufnahme in den Verband und der Art der Mitgliedschaft.

Der Mitgliedsbeitrag im Landesverband liegt derzeit bei 0,11 % der jährlichen Gesamteinnahmen eines Trägers bzw. einer Einrichtung, jedoch mindestens 110 € und höchstens 1.200 € pro Jahr. Fördermitglieder unterstützen den Verband mit einem jährlichen Mindestbeitrag von 60 €. (weiteres dazu in der jeweiligen Beitragsordnung)

Anträge auf Mitgliedschaft sind bitte an folgende Adresse zu richten:

Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Alaunstraße 9
01099 Dresden

Die Grundlagen einer Mitgliedschaft in unserem Verband regelt die Satzung des Landesverbandes Soziokultur Sachsen. Für Beantragungen bzw. ein vorausgehendes Gespräch stehen die Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle gern zur Verfügung.

 

Download der Dokumente hier: