Informationen zur Ausgleichsvereinigung KSK
Die Ausgleichsvereinigung (AV) des Landesverbandes Soziokultur Sachsen ist eine Ausgleichsvereinigung gemäß § 32 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Sie erfüllt für ihre Mitglieder deren Verpflichtungen aus dem KSVG gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK), insbesondere führt sie die von den Mitgliedern zu zahlende Künstlersozialabgabe (KSA) an die KSK ab.
Zur Vermeidung des Verwaltungsaufwands bei einer jährlichen Erfassung der künstlersozial-abgabepflichtigen Entgelte führen die Mitglieder eine auf die Gesamteinnahmen bezogene Abgabe an die AV ab, mit der diese die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber der KSK erfüllt.
Der Ausgleichsvereinigung können nur Mitglieder des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. beitreten.
VERFAHREN
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- Meldung der Gesamteinnahmen der letzten 3 Jahre vor Beitritt.
- Meldung der im selben Zeitraum gezahlten abgabepflichtigen Entgelte.
- Ermittlung des individuellen Berechnungssatzes, der abweichenden Berechnungsgröße und des KSK-Beitrages bzw. der Vorauszahlungen.
- Entrichtung eines monatlichen Beitrages an die AV
- Meldung des Gesamtumsatzes des Vorjahres bis zum 31. August jeden Jahres
- Ermittlung des neuen Beitrages, Verrechnung, Festlegung der neuen Vorauszahlungen
VORTEILE
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- Verwaltungsvereinfachung durch pauschale Berechnung
- KSK-Beitrag ist kalkulierbar
- keine Einzelfallentscheidungen mehr innerhalb der Einrichtung
- keine Aufzeichnungspflicht für die Dauer der Mitgliedschaft
- keine Meldungen und Zahlungen an die KSK
- keine turnusmäßigen Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung und die KSK während der Mitgliedschaft
- Rechtssicherheit
- Ein- und Austritt jedes Jahr möglich (Kündigungsfrist: 2 Monate zum Ende des Kalenderjahres)
KONTAKT
Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.
Alaunstraße 9
01099 Dresden
Ansprechperson:
Marion Oehmigen (Sach- und Finanzverwaltung)
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Tel.: 0351 - 804 59 53