Jugendpolitik

Jugendpolitik nimmt ressort- und bereichsübergreifend die Belange und Bedürfnisse junger Menschen in den Blick und überprüft die Vereinbarkeit von Maßnahmen mit den Interessen junger Menschen.

Akteure und Institutionen, die sich im Freistaat Sachsen vorrangig mit den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen befassen sind:

  • Abgeordnete auf Landes- und Kommunalebene (jugend-, bildungs-, sozialpolitische Sprecher)

  • Sozial- und Bildungsbehörden (Sozialministerium, Kultusministerium, Schulämter etc.)

  • öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Kitas, Jugendclubs, Jugendamt etc.)

  • Jugendverbände auf Kommunal- und Landesebene (bspw. Kreisjugendringe, etc.)

  

Jugendarbeit ist im § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Sozialgesetzbuch/SGB VIII) verankert und somit ein fester Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Mit den Vorgaben des SGB VIII wurden bundesweit einheitliche Grundstrukturen für die Umsetzung und Verwaltung von Kinder- und Jugendhilfeangeboten geschaffen, welche bis in die kommunale Ebene hineinreichen (Jugendämter/ Jugendhilfeausschüsse).

Auf den folgenden Seiten werden jugendpolitische und administrative Strukturen in Sachsen vorgestellt, insbesondere mit Fokus auf das Feld der „Jugendarbeit“ und die Landesebene.