Landesjugendhilfegesetz (LJHG)

Während das Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rahmen beschreibt, der für alle Bundesländer gilt, enthält das Landesjugendhilfegesetz detaillierte Ausführungen zu Verwaltung und Struktur der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (Ausführungsgesetz). Jedes Bundesland hat entsprechend sein eigenes, auf die jeweiligen Bedingungen und Verwaltungsstrukturen abgestimmtes, Gesetz.

Das Landesjugendhilfegesetz regelt u. a. Betriebserlaubnisverfahren für Einrichtungen, Kostenerstattungsverfahren, Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

 

Der Landesverband kann als landesweit anerkannter Träger der freien Jugendhilfe das Anerkennungsverfahren für seine Verbandsmitglieder einleiten. Auskunft dazu erteilt: Andrea Gaede Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!