Aktuelle Ausschreibungen: Fördermittel & Wettbewerbe

Der Sächsische Preis für Kulturelle Bildung Kultur.LEBT.Demokratie prämiert beispielhafte Projekte der Kulturellen Bildung. Teilnehmen können Kultur- Jugend- und Bildungseinrichtungen, Vereine sowie freie Initiativen, die in Sachsen wirken. >> weitere Informationen zum Preis & zur Teilnahme
bis 01.03.2023: Förderung: Projektförderung Kulturstiftung des Freistaates
Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2023 können ab sofort bei der KdFS gestellt werden. Im Rahmen der Projektförderung werden Kunst- und Kulturprojekte in Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert.
Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 01.03.2023 // weitere Informationen
bis 02.03.2023: Förderaufruf: Bürgerbeteiligung “Beteiligen! für Demokratie”
Bürgerwerkstätten, Nachbarschaftsgespräche oder Zukunftskonferenzen, sowohl Kommunen als auch zivilgesellschaftliche Träger haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Planung und Durchführung regionaler Beteiligungsformate zu beantragen. Kommunen und zivilgesellschaftliche Einrichtungen erhalten damit die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Beteiligungsvorhaben bei der SAB einzureichen. Mit dem Vorhaben möchte das SMJusDEG Bürgerbeteiligung dauerhaft in den sächsischen Kommunen verankern und die Qualität der umgesetzten Beteiligungsvorhaben steigern. Zur Unterstützung der Antragstellung gibt es Online-Informationsveranstaltungen zu folgenden Terminen: 03.02. - 9:30 Uhr // 09.02. - 16:30 Uhr // 21.02. - 11:00 Uhr
Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 02.03.2023 // weitere Informationen
bis 24.04.2023: Preis: Innovationspreis Weiterbildung 2023
Der Freistaat Sachsen vergibt im Jahr 2023 zum 22. Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung.
Grundlage der Preisauslobung ist das Weiterbildungsgesetz in Verbindung mit der Weiterbildungsförderungsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.
Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Das innovative Konzept, beispielsweise zu den aktuellen oder zukünftigen großen Herausforderungen in Sachsen, soll sich deutlich von guter Praxis unterscheiden und Transferpotential aufweisen, um die weitere Entwicklung der sächsischen Weiterbildung als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens positiv zu beeinflussen. Dazu ist der Preis insgesamt mit bis zu 40.000 € dotiert. Das Preisgeld soll für Weiterbildungsprojekte in Sachsen verwendet werden.
Die Weiterbildungsangebote können sich dabei beispielsweise in folgenden Bereichen bewegen:
- Naturwissenschaft und Ökologie
- Politik und Weltanschauung
- Medien und Technik
- Beruf und Arbeitswelt
- Kultur und Interkulturalität
- Soziales und Gesundheit
Teilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen ansässigen und in der Weiterbildung tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die durch ihre Einrichtungen Veranstaltungen der Weiterbildung in eigener Verantwortung organisieren, öffentlich anbieten und durchführen. Pro Träger dürfen bis zu zwei Projekte eingereicht werden, wobei nur eines davon prämiert werden kann.
Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 24.04.2023 // weitere Informationen
bis 02.05.2023: Förderung: U25-Programm: Junge Kulturinitiativen
Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Das innovative Konzept, beispielsweise zu den aktuellen oder zukünftigen großen Herausforderungen in Sachsen, soll sich deutlich von guter Praxis unterscheiden und Transferpotential aufweisen, um die weitere Entwicklung der sächsischen Weiterbildung als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens positiv zu beeinflussen.
Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 24.04.2023 // weitere Informationen
bis 17.05.2023: Wettbewerb: Sächsischer Kinderkunstpreis
Cer 8. Wettbewerb um den Sächsischen Kinderkunstpreis, den die LKJ Sachsen e.V. gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus durchführt, ist gestartet.
Ob Tänze, Theaterstücke, Filme, Texte oder Bilder - zum Thema „Hört mal her!“ sind Kinder von 7 bis 12 Jahren aus Sachsen herzlich eingeladen, sich mit künstlerischen Beiträgen am Wettbewerb zu beteiligen und ihre Meinungen, Wünsche aber auch Unzufriedenheiten kreativ auszudrücken.
Jeder eingereichte Beitrag wird zur Wettbewerbsveranstaltung am 24. Juni im Theater Meißen auf der Bühne und in einer Ausstellung auf Kinderaugenhöhe öffentlich präsentiert. Zugelassen sind Einzel- und Gruppenbeiträge.
Das Anmeldeformular für den Wettbewerb ist ab dem 13. Februar aufrufbar.
Es werden Geldpreise im Gesamtwert von 2.000 Euro vergeben.
Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 17.05.2023 // weitere Informationen