Aktuelle Ausschreibungen: Fördermittel & Wettbewerbe


HP Förd Wett
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 MÄRZ

bis 10.03.2024: Wettbewerb: Sächsischer Gründerpreis

Mit dem 25. Sächsischen Gründerpreis zeichnet der Freistaat innovative Geschäftsideen und Gründungskonzepte aus. Der Preis ist mit bis zu insgesamt 60.000 € dotiert und wird erstmals in drei Kategorien verliehen: Newcomer des Jahres, Start-up des Jahres sowie Skalierung & Gesellschaftlicher Impact. Zudem werden Sonderpreise für »Social Entrepreneurs« und die »Next Gen« (14- bis 17-Jährige) vergeben. Die sächsische Innovationsplattform futureSAX GmbH führt den Wettbewerb im Auftrag des Wirtschaftsministeriums (SMWA) durch. 

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 10.03.2025 // weitere Informationen

bis 14.03.2024: Förderung: Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen

Kulturinstitutionen in deutschen Großstädten stehen vor einer Vielzahl komplexer, kulturpolitischer Zukunftsaufgaben, die durch sich derzeit überlagernde Krisen entstehen. Das bundesweite Programm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz dieser Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen. Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden.

In der Orientierungsphase in den Jahren 2024 bis 2027 fördert die Kulturstiftung des Bundes zunächst die Entwicklung von bis zu fünfzig institutionellen Innovationskonzepten in deutschen Großstädten mit je 50.000 Euro. Zudem umfasst diese Phase Beratungs- und Vernetzungsangebote, Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten erweitern den Blick international. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Programms ist ab 2027 geplant, damit ausgewählte Vorhaben anschließend realisiert werden können.

„Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ ist eine Initiative der Kulturstiftung des Bundes. Sie wird in Kooperation mit Bureau Ritter als Programmbüro durchgeführt. Die Kulturstiftung des Bundes wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 14.03.2025 // weitere Informationen

bis 20.03.2024: Förderung: Aktionstopf MONOM Stiftung

Gefördert werden Vorhaben, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Antisemitismus, Sexismus, Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen. Dies können Veranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen, Publikationen etc. sein. Eine Teilfinanzierung kann beantragt werden, d.h. die Förderung kann Teil eines größeren Projektes sein, bei dem schon andere Mittel bewilligt wurden. Die Maximalförderung beträgt 5000 €.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 20.03.2025 // weitere Informationen

bis 31.03.2024: Wettbewerb: Klimaaktive Kommune

Gesucht werden ambitionierte, innovative und effektive Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen in Kommunen und Regionen. Die Maßnahmen und Projekte können die thematische Breite des kommunalen Klimaschutzes ausschöpfen.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 31.03.2025 // weitere Informationen

bis 31.03.2024: Förderung: Demokratie im Netz 2.0

Gesucht werden Projekte, die innovative Formate der digitalen politischen Bildung entwickeln, um die digitale Partizipation zu stärken und Extremismus sowie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Netz zu bekämpfen. Gefördert werden Projekte, die sich an folgende Zielgruppen richten: Berufsaktive Erwachsene, Menschen im Übergang zwischen Ausbildung und Beruf oder Beruf und Ruhestand sowie schwer erreichbare Zielgruppen der politischen Bildung.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 31.03.2025 // weitere Informationen


 APRIL

bis 01.04.2024: Förderung: Stiftung Erlebnis Kunst

Die Stiftung Erlebnis Kunst – mitmachen.dabeisein unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen.

Die zu fördernden Projekte müssen eine inhaltlich und pädagogisch begründete Planung erkennen lassen und ein verlässliches Finanzierungskonzept vorweisen.

Bewerbungsfrist: jeweils vor dem 01.04. und 01.10. des Jahres

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 01.04.2025 // weitere Informationen

bis 01.04.2024: Preis: Kristina-Hahn-Preis

Der mit 9.000 € dotierte Preis richtet sich an soziale Unternehmen, Organisationen oder Initiativen zur Umsetzung innovativer Projekte in der Sozialen Arbeit. In diesem Jahr setzen wir den Schwerpunkt auf innovative Projekte, die „Menschen aus dem Schatten holen“.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 01.04.2025 // weitere Informationen

bis 01.04.2024: Wettbewerb: Aktiv für Demokratie und Toleranz

Ihr stärkt mit euren Projekten ein demokratisches Miteinander? Ihr gestaltet Erinnerungsprojekte oder engagiert euch gegen politischen Extremismus? Eure Mission ist es, für eine tolerante Gesellschaft zu kämpfen? Dann bewerbt euch und gewinnt bis zu 10 000 Euro Preisgeld.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 01.04.2025 // weitere Informationen

bis 11.04.2024: Preis: Ferry Porsche Challenge 2025

Teilnehmen können kleine und große gemeinnützige Organisationen und Vereine aus Sachsen, die sich für ein chancengerechtes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen stark machen. Voraussetzung ist, dass Eure Organisation gemeinnützig ist und Ihr Euch aktiv für die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen einsetzt. Zu gewinnen gibt es bis zu 75 000 €.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 11.04.2025 // weitere Informationen

bis 14.04.2024: Preis: Innovationspreis Weiterbildung

Der Freistaat Sachsen vergibt im Jahr 2025 zum 24. Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Grundlage der Preisauslobung ist das Weiterbildungsgesetz in Verbindung mit der Weiterbildungsförderungsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.

Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Das innovative Konzept, beispielsweise zu den aktuellen oder zukünftigen großen Herausforderungen in Sachsen, muss sich deutlich von guter Praxis unterscheiden. Darüber hinaus soll es Transferpotential aufweisen, um die weitere Entwicklung der sächsischen Weiterbildung als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens positiv zu beeinflussen. Dazu ist der Preis insgesamt mit bis zu 40.000 € dotiert. Das Preisgeld soll für Weiterbildungsprojekte in Sachsen verwendet werden.

Teilnahmeberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen ansässigen und in der Weiterbildung tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die durch ihre Einrichtungen Veranstaltungen der Weiterbildung in eigener Verantwortung organisieren, öffentlich anbieten und durchführen. Pro Träger dürfen bis zu zwei Projekte eingereicht werden, wobei nur eines davon prämiert werden kann.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 14.04.2025 // weitere Informationen

 MAI

bis 02.05.2024: Förderung: Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur

In der ALLEGMEINEN PROJEKTFÖRDERUNG werden zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte gefördert, bei denen es sehr stark auf die Partizipation von Laien und Nicht-Künstler*innen ankommt. Projekte im gebundenen Ganztag bzw. im Schulunterricht werden nicht gefördert. Förderfähig sind nur außerunterrichtliche Projekte, zum Beispiel im Kooperativen Ganztag. Neben der Allgemeinen Projektförderung bietet der Fonds Soziokultur noch folgende Förderprogramme an: U25 - RICHTUNG: JUNGE KULTURINITIATIVEN sowie PROFIL:SOZIOKULTUR. Die Antragsfristen gelten für alle Programme.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 02.05.2025 // weitere Informationen

bis 13.05.2024: Förderung: Kreatives Europa: Europäische Kooperationsprojekte

Für ein Europäisches Kooperationsprojekt müssen sich mehrere Partnerorganisationen in einem Konsortium zusammenschließen. Das Konsortium besteht aus einer Einrichtung, die die Koordination übernimmt (auch lead partner genannt), und weiteren Partnerorganisationen. Das Projekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und darauf europäische Antworten finden. Die Aktivitäten müssen grenzübergreifend stattfinden. Ein Projekt sollte das Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten. Der Förderbereich ist spartenoffen.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 13.05.2025 // weitere Informationen

 

 

 ÜBERSICHT REGELMÄSSIGER FÖRDERUNGEN 

Unterschiedliche Fristen

Fonds Soziokultur (02.05. und 02.11. des jeweiligen Jahres)

Fonds Darstellende Künste (01.02. / 02.05. / 01.09. / 01.11. des jeweiligen Jahres)

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes (31.01. und 31.07. des jeweiligen Jahres)

Förderprogramm "Starthilfe" (enden am 31.05., 16.08. und 2.11.2021)

Projektförderung der Amadeu Antonio Stiftung (30.06. und 31.12. des jeweiligen Jahres)

Projektförderung der PwC-Stiftung (01.03. und 01.09. des jeweiligen Jahres)

"Yallah!" der Robert-Bosch-Stiftung (drei Monate vor Projektbeginn)

Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks (unterschiedliche Fristen)

 

Fortlaufend, ohne Fristen