Aktuelle Ausschreibungen: Fördermittel & Wettbewerbe

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Der Sächsische Preis für Kulturelle Bildung Kultur.LEBT.Demokratie prämiert beispielhafte Projekte der Kulturellen Bildung. Teilnehmen können Kultur- Jugend- und Bildungseinrichtungen, Vereine sowie freie Initiativen, die in Sachsen wirken. >> weitere Informationen zum Preis & zur Teilnahme

 

 MÄRZ

bis 01.03.2023: Förderung: Projektförderung Kulturstiftung des Freistaates

 

Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2023 können ab sofort bei der KdFS gestellt werden. Im Rahmen der Projektförderung werden Kunst- und Kulturprojekte in Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 01.03.2023 // weitere Informationen

bis 02.03.2023: Förderaufruf: Bürgerbeteiligung “Beteiligen! für Demokratie”

  

Bürgerwerkstätten, Nachbarschaftsgespräche oder Zukunftskonferenzen, sowohl Kommunen als auch zivilgesellschaftliche Träger haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Planung und Durchführung regionaler Beteiligungsformate zu beantragen. Kommunen und zivilgesellschaftliche Einrichtungen erhalten damit die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Beteiligungsvorhaben bei der SAB einzureichen. Mit dem Vorhaben möchte das SMJusDEG Bürgerbeteiligung dauerhaft in den sächsischen Kommunen verankern und die Qualität der umgesetzten Beteiligungsvorhaben steigern. Zur Unterstützung der Antragstellung gibt es Online-Informationsveranstaltungen zu folgenden Terminen: 03.02. - 9:30 Uhr // 09.02. - 16:30 Uhr // 21.02. - 11:00 Uhr

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 02.03.2023 // weitere Informationen

 

 APRIL

bis 24.04.2023: Preis: Innovationspreis Weiterbildung 2023

 

Der Freistaat Sachsen vergibt im Jahr 2023 zum 22. Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung.

Grundlage der Preisauslobung ist das Weiterbildungsgesetz in Verbindung mit der Weiterbildungsförderungsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. 

Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Das innovative Konzept, beispielsweise zu den aktuellen oder zukünftigen großen Herausforderungen in Sachsen, soll sich deutlich von guter Praxis unterscheiden und Transferpotential aufweisen, um die weitere Entwicklung der sächsischen Weiterbildung als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens positiv zu beeinflussen. Dazu ist der Preis insgesamt mit bis zu 40.000 € dotiert. Das Preisgeld soll für Weiterbildungsprojekte in Sachsen verwendet werden.

Die Weiterbildungsangebote können sich dabei beispielsweise in folgenden Bereichen bewegen:

  • Naturwissenschaft und Ökologie
  • Politik und Weltanschauung
  • Medien und Technik
  • Beruf und Arbeitswelt
  • Kultur und Interkulturalität
  • Soziales und Gesundheit

Teilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen ansässigen und in der Weiterbildung tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die durch ihre Einrichtungen Veranstaltungen der Weiterbildung in eigener Verantwortung organisieren, öffentlich anbieten und durchführen. Pro Träger dürfen bis zu zwei Projekte eingereicht werden, wobei nur eines davon prämiert werden kann.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 24.04.2023 // weitere Informationen

 

 MAI

bis 02.05.2023: Förderung: U25-Programm: Junge Kulturinitiativen

 

Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Das innovative Konzept, beispielsweise zu den aktuellen oder zukünftigen großen Herausforderungen in Sachsen, soll sich deutlich von guter Praxis unterscheiden und Transferpotential aufweisen, um die weitere Entwicklung der sächsischen Weiterbildung als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens positiv zu beeinflussen.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 24.04.2023 // weitere Informationen

bis 17.05.2023: Wettbewerb: Sächsischer Kinderkunstpreis

 

Cer 8. Wettbewerb um den Sächsischen Kinderkunstpreis, den die LKJ Sachsen e.V. gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus durchführt, ist gestartet.

Ob Tänze, Theaterstücke, Filme, Texte oder Bilder - zum Thema „Hört mal her!“ sind Kinder von 7 bis 12 Jahren aus Sachsen herzlich eingeladen, sich mit künstlerischen Beiträgen am Wettbewerb zu beteiligen und ihre Meinungen, Wünsche aber auch Unzufriedenheiten kreativ auszudrücken.

Jeder eingereichte Beitrag wird zur Wettbewerbsveranstaltung am 24. Juni im Theater Meißen auf der Bühne und in einer Ausstellung auf Kinderaugenhöhe öffentlich präsentiert. Zugelassen sind Einzel- und Gruppenbeiträge.

Das Anmeldeformular für den Wettbewerb ist ab dem 13. Februar aufrufbar.

Es werden Geldpreise im Gesamtwert von 2.000 Euro vergeben.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 17.05.2023 // weitere Informationen

 

 

 JUNI

bis 30.06.2023: Förderung: NEUSTART KULTUR - Förderprogramm für Livemusik

 

Veranstaltungen und überregionale Musikfestivals

Das NEUSTART KULTUR-Förderprogramm für Livemusik-Veranstaltungen und überregionale Musikfestivals wird bis 30. Juni 2023 verlängert. Das Programm richtet sich an Veranstalterinnen und Veranstalter, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Livemusikveranstaltungen, Programmreihen und Musikfestivals in Deutschland übernehmen. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 30.06.2023 // weitere Informationen

 

 

 ÜBERSICHT REGELMÄSSIGER FÖRDERUNGEN 

Unterschiedliche Fristen

Fonds Soziokultur (02.05. und 02.11. des jeweiligen Jahres)

Fonds Darstellende Künste (01.02. / 02.05. / 01.09. / 01.11. des jeweiligen Jahres)

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes (31.01. und 31.07. des jeweiligen Jahres)

Förderprogramm "Starthilfe" (enden am 31.05., 16.08. und 2.11.2021)

Projektförderung der Amadeu Antonio Stiftung (30.06. und 31.12. des jeweiligen Jahres)

Projektförderung der PwC-Stiftung (01.03. und 01.09. des jeweiligen Jahres)

"Yallah!" der Robert-Bosch-Stiftung (drei Monate vor Projektbeginn)

Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks (unterschiedliche Fristen)

 

Fortlaufend, ohne Fristen

Förderprogramme der Aktion Mensch

Förderprogramm "Jugend hilft"

"Miteinander, füreinander! Begegnungen mit Flüchtlingen gestalten" der Robert-Bosch-Stiftung

Förderprogramm "Nachhaltig engagiert!" der Robert Bosch Stiftung

Aktionen für eine Offene Gesellschaft der Robert-Bosch-Stiftung

Kleinprojektefonds der Kulturstiftung Sachsen