Fördermittel

Der Landesverband Soziokultur Sachsen bietet an dieser Stelle einen Überblick über wichtige Förderprogramme die im soziokulturellen Spektrum relevant sind.

 

 KULTURFONDS ENERGIE DES BUNDES

Energiehilfen für Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter

Kulturfonds Energie des Bundes

www.kulturfonds-energie.de

Sachsen: Energiehilfen für Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter

Sachsen schließt Vereinbarung zum »Kulturfonds Energie des Bundes«

Der Freistaat Sachsen macht den Weg frei für den offiziellen Start des »Kulturfonds Energie des Bundes«.
Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus, Barbara Klepsch, wird mit dem Bund dazu eine Verwaltungsvereinbarung abschließen. Dieser Vereinbarung hat das Sächsische Kabinett am 28.03.2023 zugestimmt. Bewilligungsstelle im Freistaat Sachsen wird die Sächsische Aufbaubank (SAB) sein. Mit dem Programm sollen die Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter:innen im Kontext der Energie-Krise unterstützt werden. Der Bund stellt in einem ersten Schritt einen Teilbetrag von 375 Mio. € zur Verfügung. Die weiteren Mittel im Umfang von insgesamt bis zu 1 Mrd. € bedürfen der Entsperrung durch den Haushaltsausschuss des Bundestages. Eine Antragsstellung ist zentral auf der Website https://www.kulturfonds-energie.de  möglich. Die Förderung kann rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01.01.2023 beantragt werden. Dies ist noch bis einschließlich 30.06.2023 möglich. Eine Antragsstellung kann ab sofort erfolgen. Mit ersten Auszahlungen ist dann voraussichtlich ab Mai 2023 zu rechnen.

weitere Informationen

 

Kulturfonds Energie: Infoveranstaltung jetzt online

Die Aufzeichnung der ersten Informationsveranstaltung steht auf YouTube öffentlich zur Verfügung.

Die kostenfreie Service-Hotline ist montags - freitags von 9:00 - 17:30 Uhr unter 0800 6645685 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.

Der Kulturfonds Energie des Bundes richtet sich an:

  • Öffentliche und private Kultureinrichtungen, die ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen wie z.B. Museen und Gedenkstätten, öffentliche Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opernhäuser, Konzerthäuser, sonstige Einrichtungen für Live-Aufführungen in geschlossenen Räumen (z.B. auch Clubs mit durchgängig kuratiertem Programm), Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes und ähnliche Infrastrukturen sowie soziokulturelle Zentren, wenn diese überwiegend für kulturelle Zwecke und Aktivitäten genutzt werden
     
  • Einrichtungen für die kulturelle und künstlerische Bildung sowie Einrichtungen zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in denen kulturelle Vermittlungs- und Bildungsprogramme zu den zentralen Aufgaben gehören wie z.B. Jugendkunst- und Musikschulen
     
  • Kulturveranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, für die Öffentlichkeit zugänglich sind, Einnahmen aus dem Ticketverkauf erzielen und bei denen Miete für den Veranstaltungsort nachgewiesen werden kann. Hierzu gehören z.B. Aufführungen der darstellenden Kunst, Theater (Musiktheater, Schauspiel), Musical, Tanz (einschließlich Volkstanz), Puppen-, Figuren- und Objekttheater, Performing Arts, Varieté, Zirkus, Kleinkunst (Kabarett, Comedy, Artistik), Konzerte/Livemusikveranstaltungen aller Genres, Vorführungen in den Bereichen Film und Medien, einschließlich Kinos, Lesungen und sonstige Literaturveranstaltungen, Festivals aller Kunstsparten und spartenübergreifende Kulturveranstaltungen in den o.g. Sparten in geschlossenen Räumen.

Hintergrundinformation zum Bundeskulturfonds Energie finden Sie auch hier in der Ausgabe von Politik & Kultur (Feb. 2023), der Zeitung des Deutschen Kulturrates. 

 

Jede Kommune kann eigenständig Kultur fördern. Für eine Förderung über das Kulturraumgesetz ist eine Beteiligung der Kommunen (Sitzgemeindeanteil) zwingend. Darüber hinaus fördern Kommunen auch eigene kommunale Kulturaufgaben. Da dies von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt ist, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Kulturverwaltung oder Gemeindeverwaltung nachzufragen. Dies gilt sowohl für institutionelle Förderungen als auch für Projektförderungen.

 

 KOMMUNALE FÖRDERMITTEL

 

 Bereich: Jugendarbeit

 Hintergrundinformationen 

Nahezu zwei Drittel der soziokulturellen Zentren Sachsens haben einen offenen Kinder- und Jugendtreff, halten Angebote der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche vor und führen Projekte der außerschulischen Jugendbildung – auch in Kooperation mit Schulen – durch. Die Förderung solcher zielgruppenspezifischer Angebote erfolgt vor allem über die Kinder- und Jugendhilfe nach dem achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) – auch bekannt als Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Als bundesweites Gesetz regelt es Strukturen (z. B. Jugendämter, Jugendhilfeausschüsse) und grundlegende fachliche Standards der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Leistungsbereiche des SGB VIII umfassen im Wesentlichen Offene Kinder- und Jugendarbeit (§ 11), Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Familienförderung, Hilfen zur Erziehung und Kindertagesstätten.

Die Ausgestaltung und Förderung der Kinder- und Jugendhilfe liegt vor allem in der Verantwortung der Kommunen und Landkreise. Unterstützt werden die Kommunen dabei in Teilen durch den Freistaat, z. B. mit Zuschüssen in Form der Jugendpauschale.

Für die Erfragung von Verfahren und Richtlinien zur Förderung von Tätigkeiten im Rahmen des SGB VIII wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt (siehe Übersicht).

 


 

Um eine Förderung über die Kinder- und Jugendhilfe zu erhalten, ist eine Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe zwingend (örtlicher oder überörtliche).

Der Landesverband Soziokultur ist selbst überörtlicher freier Träger der Jugendhilfe und kann für seine Mitglieder ein entsprechendes Anerkennungsverfahren über das Landesjugendamt einleiten. Bei Interesse sprechen Sie einfach die Grundsatzreferentin des Landesverbandes an:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 Jugendämter im Freistaat Sachsen 

Stadtverwaltung Chemnitz

Amt für Jugend und Familie

Landratamt Erzgebirgskreis

Referat Jugendhilfe

Landratsamt Mittelsachsen

Abteilung Jugend und Familie

Landratsamt Vogtlandkreis

Außenstelle Oelsnitz/ Jugendamt

Landratsamt Zwickau

Jugendamt

Landeshauptstadt Dresden

Jugendamt

Landratsamt Bautzen

Jugendamt

Landratsamt Görlitz

Jugendamt

Landratsamt Meißen

Jugendamt

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Jugendamt

Landratsamt Leipzig

Jugendamt

Landratsamt Landkreis Leipzig

Jugendamt

Landratsamt Nordsachsen

Jugendamt
   
 
 in den urbanen Kulturräumen

 Dresden 

Im Rahmen der Kommunalen Kulturförderung werden Künstler, Vereine und freie Initiativen unterstützt. Dabei dient die auf längerfristige Laufzeiten angelegte institutionelle Förderung der Finanzierung von Vereinstätigkeit, während sich die halbjährig zu beantragende Projektförderung auf zeitlich befristete Einzelvorhaben bezieht. Darüber hinaus können Bildende Künstler Zuschüsse für den Um- und Ausbau von Arbeitsateliers beantragen.

Projektförderung - Antragsfristen:

  • 1. September für Projekte des gesamten Folgejahres
  • 1. März für Projekte des III. undIV. Quartals des laufenden Jahres

Anträge auf instistutionelle Förderung sind bis spätestens 1. Juni des Jahres vor dem Kalenderjahr der beantragten Zuwendung einzureichen

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Leipzig

Anträge auf kommunale Kulturförderung

Die Stadt Leipzig stellt für die Förderung freier Kunst und Kultur in ihrem Haushalt jährlich ein Budget zur Verfügung. Gefördert werden können dementsprechend Institutionen und Projekte in freier Trägerschaft, die ohne Mithilfe der Stadt Leipzig finanziell nicht gesichert wären bzw. nicht zu realisieren sind und an deren Bestehen oder Durchführung die Stadt Leipzig ein erhebliches Interesse hat.  

  • Letztmöglicher Abgabetermin für die Anträge auf Förderung ist nach den geltenden Richtlinien der 30. September des laufenden Jahres für die Förderung im Folgejahr.

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Chemnitz

Anträge auf kommunale Kulturförderung

Die Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur, Förderrichtlinie Kunst und Kultur, beinhaltet die Fördervoraussetzungen und das Verfahren zur Förderung von Projekten und Einrichtungen im Bereich Kunst und Kultur.

Stichtage für die Beantragung:

  • 30.06. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr:
    - Anträge auf kommunale Kunst- und Kulturförderung
    - Anträge auf Förderung nach Maßgabe des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG)
    - Anträge auf anteilige Mitfinanzierung von öffentlich geförderten Arbeitsfördermaßnahmen
      der Bundesagentur für Arbeit
    - Anträge auf Mietstützung für Mieter in kommunalen Objekten

  • 01.09. für das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr:
    - Nachtragstermin für Anträge auf kommunale Kunst- und Kulturförderung für Projekte mit einer Antragssumme bis maximal 2.000 €

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 KULTURRAUM - FÖRDERMITTEL
Ein Kulturraum unterstützt die kommunalen Träger von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen bei ihren Aufgaben, insbesondere bei deren Finanzierung und Koordinierung.

Das Kulturraumgesetz in Sachsen

Bild: Sächsische Kulturräume (Grafik: Kathrin Weigel - kawe.media)Nach der politischen Wende in Ostdeutschland stand Anfang der 90er Jahre die Frage, wie die dichte sächsische Theater- und Orchesterlandschaft der DDR erhalten werden könne. Auf Empfehlungen eines Gutachtens der Naumann-Kommission wurde in Sachsen 1994 das Kulturraumgesetz beschlossen, welches eine Komplementärfinanzierung von Kultureinrichtungen durch sogenannte Zweckverbände vorsah. Zuvor bestand das Problem, dass die Kommunen allein für die Finanzierung ihrer Theater und Orchester zuständig gewesen wären. Da aber diese Einrichtungen auch von umliegenden Gemeinden genutzt werden, bestand der Gedanke darin, eine solidarische Zweckgemeinschaft zu bilden, welche mit Unterstützung des Freistaates Sachsen gemeinsam die Kultur des entsprechenden Zweckverbandes, sprich Kulturraumes, finanziert. Damit wurden zunächst acht ländliche und drei urbane Kulturräume in Sachsen geschaffen. Heute existieren nach einer Kreisgebietsreform nur noch fünf ländliche Kulturräume und das Gesetz ist mittlerweile entfristet. Für die drei urbanen Kulturräume (Dresden, Leipzig, Chemnitz) gilt das Sächsische Kulturraumgesetz (SächsKRG) mit einigen Ausnahmen (§ 1 Abs. 1 bis 3 und 5, § 2 Abs. 3, § 6 Abs. 3, § 7 gelten nicht). Alle Aufgaben der urbanen Kulturräume werden von den jeweiligen Organen der Gemeinden wahrgenommen.

Die Besonderheit des KRG besteht neben der Aufteilung in sogenannte Zweckverbände darin, dass es eine gemeinsame Finanzierung regional bedeutsamer Einrichtungen und Maßnahmen durch die Sitzgemeinde, den Kulturraum und den Freistaat Sachsen im Rahmen eines sächsischen Kulturlastenausgleiches gibt. Darüber hinaus wurde erstmalig die Kulturpflege als kommunale Pflichtaufgabe mit Gesetzesrang verankert. Eine weitere Besonderheit ist eine partizipative Beteiligung der Fachöffentlichkeit an den kulturpolitischen Förderentscheidungen über die Kulturbeiräte der Kulturräume. Darüber hinaus existieren in fast allen Sparten Facharbeitsgruppen, welche mit Praktikern und Fachleuten besetzt, für eine inhaltliche Qualität und Mitgestaltung in den Kulturräumen stehen.

 finger links  Sächsische Kulturraumgesetz (SächsKRG)

Die Kulturräume

kulturräume (Grafik: Kathrin Weigel - kawe.media)Kulturräume sind verpflichtende Zusammenschlüsse von mindestens zwei Landkreisen. Sie dienen als Zweckverband in eigener Verantwortung der Erhaltung und Förderung kultureller Einrichtungen und Projekte im ländlichen Raum.

Organe der ländlichen Kulturräume sind der Kulturkonvent, der Vorsitzende des Kulturkonvents und der Kulturbeirat. Für die Geschäftsführung des Kulturraumes wird durch den Kulturraum selbst ein Kultursekretariat eingerichtet. Die Grundlage zur Regelung von Struktur, Geltung und Funktion der Kulturräume bildet das am 1. August 1994 in Kraft getretende SächsKRG. Die Rechtsaufsicht obliegt dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Förderung durch einen Kulturraum

kulturraum (Grafik: Kathrin Weigel - kawe.media)Ein Kulturraum unterstützt die kommunalen Träger von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen bei ihren Aufgaben, insbesondere bei deren Finanzierung und Koordinierung. Über ein Umlageverfahren wird eine solidarische Finanzierung der Kulturangebote zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften und dem Freistaat garantiert. Gekoppelt an die Finanzzuweisung des Freistaates im Verhältnis zwei zu eins wird durch die ländlichen Kulturräume von ihren Mitgliedern eine selbst festgelegte Kulturumlage erhoben. Durch einen so genannten Sitzgemeindeanteil werden die Kommunen angemessen an der Finanzierung der Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung beteiligt. Förderfähig sind grundsätzlich kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen aller Sparten von regionaler Bedeutung.

Konkret heißt das, wenn ihnen (§ 3 SächsKRG):

a) für das Selbstverständnis und die Tradition der jeweiligen Region ein spezifischer, historisch begründeter Wert oder

b) ein besonderer Stellenwert für Bewohner und Besucher der jeweiligen Region oder

c) Modellcharakter für betriebliche Organisationsformen, insbesondere bei den Voraussetzungen für eine sparsame Wirtschaftsführung, oder

d) eine besondere künstlerisch-ästhetische oder wissenschaftliche Innovationskraft zukommt.

Eine Förderung durch den Kulturraum ist grundsätzlich von der Beteiligung der Sitzgemeinde abhängig und somit zwingende Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung einer kulturellen Einrichtung oder Maßnahme durch den Kulturraum. Die Höhe der finanziellen Förderung bemisst sich daher an einer angemessenen Beteiligung der Sitzgemeinde, in welcher die Einrichtung oder Maßnahme ansässig ist bzw. stattfindet. 

Es empfiehlt sich daher, bei Fragen und Problemen der Förderung immer zuerst die Kommune bzw. Sitzgemeinde anzusprechen.

Die ländlichen Kulturräume

ländliche kulturräume (Grafik: Kathrin Weigel - kawe.media)Kulturraum Vogtland-Zwickau
Kultursekretärin: Mandy Lippold

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen
Kultursekretär: Thomas Scheumann

Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien
Kultursekratär: Joachim Mühle

Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
Kultursekretärin: Diana Fechner

Kulturraum Leipziger Raum
Kultursekretär: Sebastian Miklitzsch

Die urbanen Kulturräume

Kulturraum Dresden
Kulturamtsleitung: Dr. David Kleinurbane kulturräume (Grafik: Kathrin Weigel - kawe.media)

Kulturraum Leipzig
Kulturamtsleitung: Dr. Anja Jackes

Kulturraum Chemnitz
Kulturamtsleitung: Ferenc Csák

 

 FÖRDERMITTEL auf LANDESEBENE

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst delegierte den Fördervollzug im Bereich der Allgemeinen Kunst- und Kulturförderung ab 2005 an die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Somit wird auch die Förderung soziokultureller Projekte nur noch über die Kulturstiftung abgewickelt. Die bisherige Förderrichtlinie lief aus, eine neue Richtlinie der Kulturstiftung wurde im Sächsischen Amtsblatt vom 16.09.2004 veröffentlicht. Sie kann sowohl bei der Kulturstiftung als auch beim Landesverband abgefordert werden. Für die Gestaltung von Projektanträgen empfehlen wir die Orientierung an der bisherigen Förderpolitik.

Förderfähig sind Projekte von überregionaler oder exemplarischer Bedeutung, die sich aufgrund ihres innovativen Charakters oder der inhaltlichen Qualität aus dem soziokulturellen Angebotsspektrum abheben. Näheres regelt die genannte Förderrichtlinie.

Anträge müssen jährlich zum 01.03. oder 01.09. eingereicht werden. Logo der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen: bitte anklicken, um zur Website zu gelangen
Antrags-, Bewilligungs- und Prüfbehörde ist die


Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Karl-Liebknecht-Str. 56
01109 Dresden

Tel. 03 51/8 84 80 11

www.kdfs.de.

Zuständiger Referent für die Soziokultur ist dort Herr Robert Grahl.

Antragsvordrucke stehen auf der Homepage der Stiftung zur Verfügung.

 

 FÖRDERMITTEL auf BUNDESEBENE

Fonds Soziokultur

Fonds Soziokultur - Neues Förderprogramm für junge Initiativen!

Der Fonds Soziokultur will Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Das Förderprogramm hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu wecken und zu fördern. Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen. Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die sich zu einer Initiative zusammengeschlossen haben, können Fördermittel beantragen. Unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung.

Informationen unter: www.fonds-soziokultur.de

Anträge auf Projektförderung können 2x im Jahr eingereicht werden

2. Mai
Dieser Termin ist für Projekte vorgesehen, die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres starten sollten.
Projektbeginn: nicht vor dem 15. Mitte Juli.
Die Projekte müssen nicht bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein, sondern können auch im nachfolgenden Jahr weitergeführt werden.

2. November
Dieser Termin ist für Projekte bestimmt, die im 1. Halbjahr des Folgejahres starten sollen.
Projektbeginn: nicht vor Ende Januar des Folgejahres.

Es gilt jeweils das Datum des Poststempels.

 

Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Die Vorhaben sollen Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen. Damit regt der Fonds einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an. Ob neue Formen der Bürgerbeteiligung oder künstlerische Impulse im Stadtteil, die Beschäftigung mit der eigenen Geschichte oder Fragen von Integration, Theater, Medien, Pop oder Punk, Interkultur und Inklusion, Ökologie oder Ökonomie. Der soziokulturellen Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Es können auch größere Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern. Die Förderung des Fonds ist dabei nicht nur auf die Durchführungsphase des Projektes begrenzt, sondern kann auch die Phase der Konzeptentwicklung einbeziehen. Voraussetzung für solche Förderungen ist, dass die Vorhaben besonderen qualitativen Ansprüchen genügen und geeignet sind, die Bedeutung der Soziokultur für das kulturelle Leben in der Öffentlichkeit darzustellen.

Nähere Informationen zur Ausschreibung und die Antragsvordrucke für die Mittelvergabe können über die Geschäftsstelle des Fonds oder über folgende Internet-Adresse bezogen werden: www.fonds-soziokultur.de. Beratung zur Antragstellung bietet auch der Landesverband Soziokultur Sachsen an!

Fonds Soziokultur e. V.
Weberstr. 59 a
53113 Bonn

Tel.: 02 28/97 14 47 90
Fax: 02 28/97 14 47 99

 

 EUROPA-FÖRDERUNG

EU-Kontaktstelle der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

EU-Kontaktstelle der Kulturstiftung des Freistaates SachsenLogo der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen: anklicken, um zur Website zu gelangen
Referent: Herr Robert Grahl
Karl-Liebknecht-Str. 56
01109 Dresden

Tel.: 03 51/8 84 80 19
Fax: 03 51/8 84 80 16

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Creative Europe Desk KULTUR (CED KULTUR)

Das Expertenteam von Creative Europe Desk KULTUR hilft Kultureinrichtungen aus Deutschland beim Zugang zu europäischen Fördermitteln, insbesondere aus dem Programm KREATIVES EUROPA KULTUR.

Umfassende aktuelle Informationen zu:

  • Informationen und Programmunterlagen zum aktuellen Förderprogramm der Europäischen Kommission KREATIVES EUROPA (2014-2020)
  • praxisnahe Tips für die Antragstellung und Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ)
  • Informationen zur Initiative Kulturhauptstadt Europas
  • Hinweise auf weitere Förderprogramme der EU, über die Kulturprojekte gefördert werden können
  • Internetportale für europäische Kulturförderung, Websites von EU-Institutionen, nationalen und internationalen Organisationen und Netzwerken (Kontakte/Links)
  • Möglichkeiten der elektronischen Projektpartnersuche in den beteiligten Ländern mittels einer gemeinsamen Datenbank der europäischen Kontaktstellen
  • Veranstaltungshinweise
  • Sie können sich in einen Informationsverteiler eintragen lassen, um zeitnah über Ausschreibungen informiert zu werden (Mailing-List)


In Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg und München gibt es Informationsbüros von Creative Europe. Während Creative Europe Desk KULTUR in Bonn bundesweit für die Kulturförderung der Europäischen Union zuständig ist, insbesondere das Teilprogramm KULTUR von Creative Europe, beraten und informieren die vier anderen Büros über das Teilprogramm MEDIA. Wann immer sich Überschneidungen ergeben, nutzen die Büros der Teilprogramme die Synergien, zum Beispiel für gemeinsame Publikationen oder Veranstaltungen.

  

Creative Europe Desk KULTUR
Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
Weberstr. 59a
D – 53113 Bonn

Tel  +49 - (0)228 - 201 35-0
Fax +49 - (0)228 - 201 67-33

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.creative-europe-desk.de 

Allianz Kulturstiftung für Europa

Unterstützt werden vornehmlich Kooperationsprojekte, an denen Partner aus mindestens drei Ländern beteiligt sind.

Besonderes Augenmerk verwendet die Allianz Kulturstiftung dabei auf Projekte, welche die beteiligten Künstler und Kultureinrichtungen in Europa langfristig miteinander vernetzen.
Die jeweiligen Förderprojekte sollen dabei innovative v.a. transdisziplinäre Ansätze in der künstlerischen Forschung, der kulturellen Bildung und in den Geisteswissenschaften berücksichtigen. Die Projekte können auch Werkstattcharakter haben, wobei der aktiven Wissensproduktion und dem Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern ähnliche Bedeutung beigemessen wird wie dem Endergebnis selbst. Geförderte Projekte sollten darüber hinaus so angelegt sein, dass sie längerfristig über das Fachpublikum hinaus Breitenwirkung erzielen.

Bewerbungsfrist: 1. März für Projekte des Folgejahres

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Bewerbung sollte maximal 5 Seiten umfassen und folgende Bestandteile haben: insg. 2-3 Seiten Informationen zum Projekt (Konzeption/Zeitplan/Projektpartner, nicht standardisiert) | 1 Seite Budgetplan | 1 Seite Projektblatt (standardisiertes Formular, zu finden rechts oben auf dieser Seite)
  • Aus dem Budgetplan (1 Seite) sollte klar erkennbar sein, welche konkrete Teilsumme bei der Allianz Kulturstiftung für welchen Zwecke beantragt wird.
  • Das Projektblatt dient dazu, die Bewerbung kurz und übersichtlich auf max. 1 Seite zusammenzufassen.
  • Die Vollfinanzierung eines Projekts durch die Stiftung ist grundsätzlich ausgeschlossen (mögliche Finanzierung maximal 50%).
  • Die Projektförderung ist in jedem Fall zeitlich auf ein Jahr begrenzt. Eine Wiederbewerbung ist möglich, eine Weiterförderung jedoch nicht gewährleistet.

Allianz Kulturstiftung
Pariser Platz 6
10117 Berlin
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Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit

Die SdpZ unterstützt Projekte, die im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den polnischen und deutschen Institutionen realisiert werden und beteiligt sich inhaltlich und organisatorisch an gewählten Vorhaben.

Kriterien der Projektförderung

  • Trägt das Projekt zur Qualitätssteigerung der deutsch-polnischen Beziehungen bei (betrifft es wichtige und aktuelle Themen, hat Einfluss auf die Wahrnehmung Deutschlands in Polen oder Polens in Deutschland)?
  • Trägt das Projekt zum Ausgleichen der Defizite in den deutsch-polnischen Beziehungen bei (Bereiche / Themen / Kreise, die bislang noch nicht miteinander verbunden waren / Akteure, die bisher miteinander nicht  zusammengearbeitet haben). 
  • Ist das Projekt wichtig für Polen und Deutschland, auch im europäischen Kontext (wichtige europäische, nationale oder regionale Fragestellungen)?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die SdpZ fördert höchstens 50% der Gesamtkosten des Vorhabens, die übrigen 50% müssen mit Eigen- oder Drittmitteln finanziert werden.
  • Im Falle einer Auszahlung der Mittel in Teilbeträgen wird maximal 50 % des Zuschusses vor der Endabrechnung des Projektes ausgezahlt. Die übrigen 50 % werden dem Zuschussempfänger erst nach Einreichung der ordnungsgemäßer Endabrechnung überwiesen.
  • Projekte müssen gemäß dem im Antrag angegebenen Zeitplan umgesetzt und spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres durchgeführt werden, für das der Zuschuss gewährt wurde. Die Umsetzung des Projekts sollte nicht länger als 12 Monate dauern.
  • Im Jahr 2017 werden Zuschussanträge bis zum 30. Juni angenommen.

 

Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit
Büro Berlin
Schumannstraße 2 
10117 Berlin

Tel.: +49 30 240 47 85 12
www.sdpz.org  
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Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds

Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds hilft, Brücken zu bauen zwischen Deutschen und Tschechen. Er fördert gezielt Projekte, welche die Menschen beider Länder zusammenführen und Einblicke in die Lebenswelten, die gemeinsame Kultur und Geschichte ermöglichen und vertiefen.

Bewerbungsfristen:

  • im 1. Quartal eines Jahres oder später: bis zum 30. September des Vorjahres
  • im 2. Quartal eines Jahres oder später: bis zum 31. Dezember des Vorjahres
  • im 3. Quartal eines Jahres oder später: bis zum 31. März des Jahres
  • im 4. Quartal eines Jahres oder später: bis zum 30. Juni des Jahres

Das Wichtigste in Kürze:

  • Finanzielle Unterstützung vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds können Antragsteller erhalten, die gemeinsam mit einem tschechischen bzw. deutschen Partner ein Projekt durchführen wollen.
  • Die Projektdauer sollte ein Jahr nicht überschreiten. Ausnahmen sind Projekte zur Renovierung von Baudenkmälern, deren Realisierung bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen kann. Der Zukunftsfonds fördert keine Projekte mit kommerzieller Ausrichtung und unterstützt keine laufenden Betriebskosten.
  • Der beim Zukunftsfonds beantragte Zuschuss darf maximal 50% der Gesamtkosten des Projektes ausmachen. Diese Maximalförderung ist für Projektkonzepte reserviert, die sich durch besondere partnerschaftliche Qualität und/oder innovativen Charakter auszeichnen. Die restliche Finanzierung des Projektes muss aus eigenen und/oder anderen Quellen geleistet werden.
  • Nur wenn es sich um ein Projekt im Rahmen des "Themas der Jahres" handelt, kann der Anteil des Fonds bis zu 70% der Gesamtkosten betragen.

Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
Železná 24
110 00 Praha 1

Tel.: 00420 283 850 512

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.zukunftsfonds.cz 

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