Förderungen in Bereich Quartiersentwicklung & Gemeinwesenarbeit

 2024

ganzjährig 2024: Förderung: Kleinprojektefonds für den ländlichen Raum

Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro (bis zu 100% der Gesamtausgaben, Eigenanteil erwünscht, aber nicht erfordert). In der Regel wird davon ausgegangen, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 25.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: fortlaufend // weitere Informationen und Anmeldung

 

fortlaufend bis 31.01.2026: Förderung: "Viel vor"

In diesem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“. Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen: Engagement vor Ort, Musik und Tanz, Natur und Umwelt, Sport und Spiele, Theater und Kunst. Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ganz ohne Eigenmittel beantragt werden.

Bewerbungszeitraum: 01.02.2024 - 31.01.2026 // Informationen

 

fortlaufend bis 30.06.2029: Förderung: Ganztag in Bildungskommunen - Kommunale Koordination für Ganztagsbildung

Mit der neuen Förderrichtlinie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sollen die kommunale Koordination des Ausbaus von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung gefördert und somit langfristig die Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland verbessert werden. Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt und Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden.

Bewerbungszeitraum: fortlaufend, spätestes Vorhabenende 30.06.2029 // Informationen

 

fortlaufend bis 30.06.2029: Förderangebot: Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Sie planen ein umfangreiches Projekt in den Bereichen Asyl, Integration, Rückkehr oder Solidarität? Dann können Sie eine EU-Förderung durch den AMIF beantragen. Die AMIF-Verwaltungsbehörde vergibt zur Förderung derartiger Projektvorhaben Fördermittel an Projektträger.

Bewerbungszeitraum: fortlaufend, spätestes Vorhabenende 30.06.2029 // Informationen

 

fortlaufend: Förderung: Doris-Wuppermann Stiftung

Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern: Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen; Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit; Klimaschutz demokratisch gestalten; Erinnerungskultur bewahren. In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € gewährt. Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt.

Bewerbungszeitraum: fortlaufend // Informationen

 

fortlaufend: Gemeinschaftsfonds: Zukunftswege Ost

Der Gemeinschaftsfonds bietet mit bis zu 5.000 Euro eine Möglichkeit, das Vorhaben in den drei Bereichen Austausch und Dialog, Demokratische Kultur oder Stärkung der Zivilgesellschaft in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Es wird großen Wert daraufgelegt, dass die geförderten Projekte direkt in den ostdeutschen Flächenländern wirken und die Realitäten vor Ort adressieren. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Projekten und Initiativen, die in ländlichen Räumen umgesetzt werden. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Projektidee kann nur eine gemeinnützige Organisation stellen.

Bewerbungszeitraum: fortlaufend // Informationen

 

 

 DEZEMBER

bis 15.12.2024 : Wettbewerb: Demokratisch Handeln

Am Wettbewerb teilnehmen können alle jungen Menschen vom Kindergartenalter bis 25 Jahre, die ein Demokratieprojekt durchgeführt haben – egal ob allein, in Gruppen oder mit der Schulklasse. Ob es sich bei dem Projekt um ein Tages-, Wochen, Monats oder Jahresprojekt handelt oder gar um ein Projekt, das es seit mehreren Jahren gibt, spielt keine Rolle. Auch Wiederbewerbungen mehrjähriger Projekte sind möglich

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 15.12.2024 // weitere Informationen & ANMELDUNG

 

bis 20.12.2024 : Preis: Bundesteilhabepreis 2025

Thema 2025: DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet jährlich gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Teilnahmeberechtigt sind alle Akteur:innen, die in den Bereichen Bildung und Arbeit digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Dies reicht über frühkindliche Bildung bis hin zum lebenslangen Lernen und schließt sowohl formal als auch non-formale Bildung mit ein. Der Bereich Arbeit ist ebenfalls weit gefasst: von Vollzeit bis zur ehrenamtlichen Tätigkeit ist eine Teilnahme möglich.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 20.12.2024 // weitere Informationen & ANMELDUNG

 

bis 31.12.2024 : Förderung: Förderfonds für Ostdeutschland

Es werden Initiativen unterstützt, die sich für ein demokratisches, solidarisches Ostdeutschland und gegen den wachsenden Einfluss rechtsextremer Kräfte engagieren. Für eine Förderung mit bis zu 5.000 Euro können sich Projekte bewerben, die zum Beispiel kommunale Akteure wie Jugendämter, Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte dabei unterstützen, ihren professionellen Auftrag umsetzen zu können.

Anträge können über das gesamte Jahr 2024 hinweg gestellt werden, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 31.12.2024 // weitere Informationen