Förderungen in Bereich Quartiersentwicklung & Gemeinwesenarbeit
ganzjährig 2024: Förderung: Kleinprojektefonds für den ländlichen Raum
Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro (bis zu 100% der Gesamtausgaben, Eigenanteil erwünscht, aber nicht erfordert). In der Regel wird davon ausgegangen, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 25.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur.
Bewerbungs-/Einreichungsfrist: fortlaufend // weitere Informationen und Anmeldung
fortlaufend bis 31.01.2026: Förderung: "Viel vor"
In diesem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“. Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen: Engagement vor Ort, Musik und Tanz, Natur und Umwelt, Sport und Spiele, Theater und Kunst. Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ganz ohne Eigenmittel beantragt werden.
Bewerbungszeitraum: 01.02.2024 - 31.01.2026 // Informationen
fortlaufend bis 30.06.2029: Förderung: Ganztag in Bildungskommunen - Kommunale Koordination für Ganztagsbildung
Mit der neuen Förderrichtlinie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sollen die kommunale Koordination des Ausbaus von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung gefördert und somit langfristig die Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland verbessert werden. Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt und Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden.
Bewerbungszeitraum: fortlaufend, spätestes Vorhabenende 30.06.2029 // Informationen
fortlaufend bis 30.06.2029: Förderangebot: Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Sie planen ein umfangreiches Projekt in den Bereichen Asyl, Integration, Rückkehr oder Solidarität? Dann können Sie eine EU-Förderung durch den AMIF beantragen. Die AMIF-Verwaltungsbehörde vergibt zur Förderung derartiger Projektvorhaben Fördermittel an Projektträger.
Bewerbungszeitraum: fortlaufend, spätestes Vorhabenende 30.06.2029 // Informationen
fortlaufend: Förderung: Doris-Wuppermann Stiftung
Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern: Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen; Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit; Klimaschutz demokratisch gestalten; Erinnerungskultur bewahren. In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € gewährt. Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt.
Bewerbungszeitraum: fortlaufend // Informationen
fortlaufend: Gemeinschaftsfonds: Zukunftswege Ost
Der Gemeinschaftsfonds bietet mit bis zu 5.000 Euro eine Möglichkeit, das Vorhaben in den drei Bereichen Austausch und Dialog, Demokratische Kultur oder Stärkung der Zivilgesellschaft in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Es wird großen Wert daraufgelegt, dass die geförderten Projekte direkt in den ostdeutschen Flächenländern wirken und die Realitäten vor Ort adressieren. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Projekten und Initiativen, die in ländlichen Räumen umgesetzt werden. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Projektidee kann nur eine gemeinnützige Organisation stellen.
Bewerbungszeitraum: fortlaufend // Informationen
bis 30.09.2024: Förderung: Bildungschancen gGmbH
Bewerben können sich Bildungsprojekte, die sich u.a. für politische Bildung, Teilhabe und Demokratieförderung einsetzen. Ziel der Ausschreibung ist es, jungen Menschen und Erwachsenen Impulse zu geben und neue Wege aufzuzeigen, um demokratiefeindlichen Tendenzen zu begegnen, kritische Medienkompetenz zu entwickeln und zu stärken, konkrete Hilfestellungen im Umgang mit Diskriminierung anzubieten und Betroffene persönlicher Diskriminierungserfahrungen zu stärken.
Antragseinreichungsphase: 01.09.2024 (12:00 Uhr) - 30.09.2024 (24:00 Uhr) // weitere Informationen
bis 07.10.2024: Förderung: Stiftung Mitarbeit
Die Starthilfeförderung richtet sich an neue lokale Initiativen, Vereine und Gruppen, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offenstehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen oder zuordenbar sind. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein. Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu 500 Euro gefördert werden.
Antragseinreichungsphase: 07.10.2024 // weitere Informationen
bis 11.10.2024: Förderung: MONOM
Die MONOM Stiftung fördert Gemeinnützige Einrichtungen sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein, deren Arbeit zu den Kernthemen der Stiftung passen. Das Programm der existiert um ein aktuelles Loch in der Finanzierung zu stopfen. Dieser Topf ist offen für Vieles, der Fokus liegt auf akuter finanzieller Hilfe, das Geld soll bis März 2025 verwendet werden. Die Maximalförderung beträgt 1.500 Euro, Anschaffungen und (anteilige) Miet-, Sach- und Personalkosten können beantragt werden.
Antragseinreichungsphase: 11.10.2024 // weitere Informationen
bis 31.10.2024: Förderung: Integrative Maßnahmen Freistaat Sachsen
Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ unterstützt Projekte zur Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen. Aktuell ausgeschrieben sind Förderungen in der Fördersäule A – Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte, der Fördersäule D – Patenschafts- und Mentoringprojekte, sowie der Fördersäule E – Sprach-Lern-Räume. Finanziert werden 90% der förderfähigen Kosten (bei eingetragenen Vereinen 95%). Patenschafts- und Mentoringprojekte so wie Sprach-Lern-Räume werden mit bis zu 120.000 EUR pro Jahr gefördert.
Antragseinreichungsphase: 31.10.2024 // weitere Informationen