Förderungen in Bereich Quartiersentwicklung & Gemeinwesenarbeit

 2024

ganzjährig 2024: Förderung: Kleinprojektefonds für den ländlichen Raum

Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro (bis zu 100% der Gesamtausgaben, Eigenanteil erwünscht, aber nicht erfordert). In der Regel wird davon ausgegangen, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 25.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: fortlaufend // weitere Informationen und Anmeldung

 

fortlaufend bis 31.01.2026: Förderung: "Viel vor"

In diesem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“. Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen: Engagement vor Ort, Musik und Tanz, Natur und Umwelt, Sport und Spiele, Theater und Kunst. Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ganz ohne Eigenmittel beantragt werden.

Bewerbungszeitraum: 01.02.2024 - 31.01.2026 // Informationen

 

fortlaufend bis 30.06.2029: Förderung: Ganztag in Bildungskommunen - Kommunale Koordination für Ganztagsbildung

Mit der neuen Förderrichtlinie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sollen die kommunale Koordination des Ausbaus von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung gefördert und somit langfristig die Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland verbessert werden. Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt und Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden.

Bewerbungszeitraum: fortlaufend, spätestes Vorhabenende 30.06.2029 // Informationen

 

fortlaufend bis 30.06.2029: Förderangebot: Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Sie planen ein umfangreiches Projekt in den Bereichen Asyl, Integration, Rückkehr oder Solidarität? Dann können Sie eine EU-Förderung durch den AMIF beantragen. Die AMIF-Verwaltungsbehörde vergibt zur Förderung derartiger Projektvorhaben Fördermittel an Projektträger.

Bewerbungszeitraum: fortlaufend, spätestes Vorhabenende 30.06.2029 // Informationen

 

fortlaufend: Förderung: Doris-Wuppermann Stiftung

Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern: Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen; Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit; Klimaschutz demokratisch gestalten; Erinnerungskultur bewahren. In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € gewährt. Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt.

Bewerbungszeitraum: fortlaufend // Informationen

 

fortlaufend: Gemeinschaftsfonds: Zukunftswege Ost

Der Gemeinschaftsfonds bietet mit bis zu 5.000 Euro eine Möglichkeit, das Vorhaben in den drei Bereichen Austausch und Dialog, Demokratische Kultur oder Stärkung der Zivilgesellschaft in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Es wird großen Wert daraufgelegt, dass die geförderten Projekte direkt in den ostdeutschen Flächenländern wirken und die Realitäten vor Ort adressieren. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Projekten und Initiativen, die in ländlichen Räumen umgesetzt werden. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Projektidee kann nur eine gemeinnützige Organisation stellen.

Bewerbungszeitraum: fortlaufend // Informationen

 

 

 JULI

bis 31.07.2024: Förderung: Integrationsfördernde Einzelprojekte

Im Rahmen der Fördersäule B – Integrationsfördernde Einzelprojekte – können Anträge bei der SAB eingereicht werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 1 Jahr. Projektende ist der 31. Dezember 2025. Ziel ist es, einen Beitrag zur kulturellen, sozialen und identifikatorischen Integration und Stärkung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte am gesellschaftlichen Leben zu leisten. Der gesellschaftliche Zusammenhalt zwischen Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte soll gestärkt werden.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 31.07.2024 // weitere Informationen

 

bis 31.07.2024: Preis: Dieter Baacke Preis 2024

Für die diesjährige Sonderauszeichnung des Dieter Baacke Preises können sich Projekte bewerben, die Kinder und Jugendliche darin unterstützen, in der digital geprägten Gesellschaft zu debattieren, zu partizipieren und sich medienaktiv für Menschenrechte und Demokratie einzusetzen.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 31.07.2024 // weitere Informationen

 

 

 

 AUGUST

bis 27.08.2024: Preis: Sächsischer Integrationspreis 2024

Zum 15. Mal werden sächsische Initiativen, Unternehmen und Vereine mit dem Sächsischen Integrationspreis ausgezeichnet, die sich in den vergangenen zwölf Monaten in besonderem Maße für die Integration von Migrant*innen in Sachsen eingesetzt haben. Die drei Preisträger des Sächsischen Integrationspreises werden am 28. Oktober 2024 im Plenarsaal des Sächsischen Landtags ausgezeichnet. Zur Preisverleihung sind alle Bewerber herzlich eingeladen.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 27.08.2024 // weitere Informationen

 

bis 31.08.2024: Wettbewerb: Aktiv für Demokratie und Toleranz

Bundesweit werden zivilgesellschaftliche Projekte gesucht, die überwiegend ehrenamtlich getragen werden und ihr Engagement erfolgreich in die Praxis umgesetzt haben. Gesucht werden Projekte, die auf ganz unterschiedliche Weise für eine demokratische Gesellschaft und ein tolerantes Miteinander eintreten. Es gibt Preisgelder von bis zu 10.000 Euro sowie jährliche Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 31.08.2024 // weitere Informationen

 

 SEPTEMBER

bis 02.09.2024: Förderung: ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen

Das Förderprogramm bietet die Verbesserung der Erwerbschancen von Eltern im Rahmen eines individuellen und vernetzten Hilfeansatzes. Somit können die Bildungskompetenzen der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kindern gestärkt werden. Das Vorhaben richtet sich an Bedarfsgemeinschaften nach SGB II mit mind. einer arbeitslosen Person und mind. einem Kind (in der Regel unter 18 Jahren). Bewerben können sich Träger mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 02.09.2024 // weitere Informationen

 

bis 03.09.2024: Förderung: Bewegungsstiftung

Derzeit gibt es in der Bewegungsstiftung vier verschiedene Förderprogramme für Initiativen und Organisationen mit Projektbegleitung und unterschiedlicher Höhe an Fördersummen. Beispielsweise gibt es die Starthilfeförderung (3.000–10.000 Euro), die neue Vorhaben möglich macht oder die Kampagnenförderung (3.000–15.000 Euro), um strategische Kampagnen zu fördern, die auf öffentliche Aktionen und Protest setzen.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 03.09.2024 // weitere Informationen

 

bis 18.09.2024: Förderung: CERV - Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit (EU Förderprogramm)

Das Programm „Citizens, Equality, Rights and Values“ (CERV) der Europäischen Union fördert Projekte zum Thema Unionswerte, Gleichstellung, Teilhabe und Gewaltprävention (Daphne). Voraussetzungen für die Antragstellung: die federführende Organisation/Hauptantragsteller*in muss eine juristische Person ohne Erwerbszweck (private Organisation) sein; Mitantragsteller*innen müssen eine juristische Person mit oder ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtung) sein; Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, können nur in Partnerschaft mit privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen einen Antrag stellen.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 18.09.2024 // weitere Informationen

 

bis 30.09.2024: Förderung: Bildungschancen gGmbH

Bewerben können sich Bildungsprojekte, die sich u.a. für politische Bildung, Teilhabe und Demokratieförderung einsetzen. Ziel der Ausschreibung ist es, jungen Menschen und Erwachsenen Impulse zu geben und neue Wege aufzuzeigen, um demokratiefeindlichen Tendenzen zu begegnen, kritische Medienkompetenz zu entwickeln und zu stärken, konkrete Hilfestellungen im Umgang mit Diskriminierung anzubieten und Betroffene persönlicher Diskriminierungserfahrungen zu stärken.

Antragseinreichungsphase: 01.09.2024 (12:00 Uhr) - 30.09.2024 (24:00 Uhr) // weitere Informationen

 

 

 DEZEMBER

bis 31.12.2024 : Förderung: Förderfonds für Ostdeutschland

Es werden Initiativen unterstützt, die sich für ein demokratisches, solidarisches Ostdeutschland und gegen den wachsenden Einfluss rechtsextremer Kräfte engagieren. Für eine Förderung mit bis zu 5.000 Euro können sich Projekte bewerben, die zum Beispiel kommunale Akteure wie Jugendämter, Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragte dabei unterstützen, ihren professionellen Auftrag umsetzen zu können.

Anträge können über das gesamte Jahr 2024 hinweg gestellt werden, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 31.12.2024 // weitere Informationen und Anmeldung