Barriere frei Barriere frei

Förderung & Finanzierung Inklusion

Untenstehend finden Sie ein Auswahl an Fördermöglichkeiten. Dieser Bereich wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Gern können Sie uns Ihre Tipps und Förderhinweise zusenden, damit wir sie hier veröffentlichen. Grundsätzlich möchten wir Sie dazu anregen, Ihre Vorhaben nicht nur bei offensichtlich inklusionsspezifischen Förderrichtlinien einzureichen, sondern diese explizit in den Programmen der einschlägigen Kulturförderung unterzubringen. Nur so wird inklusive Kulturarbeit ein regulärer Bestandteil der Kulturförderung und somit zur „Normalität“. 

Projektförderung

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Inhalt der Richtlinie ist die Förderung der im SLAP (Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention) definierten Maßnahmen zur Verwirklichung eines inklusiven Ansatzes in Abgrenzung zur Umsetzung rein integrativer Maßnahmen.

Gefördert werden folgende Projekte:

  • Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit,
  • Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des Wirkens der antragsberechtigten Einrichtungen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierten Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen.

Förderumfang:

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. In begründeten Einzelfällen kann die Förderung, soweit keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, bis zu 100 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben betragen. Gefördert werden Sachausgaben, Fremdleistungen, Personalausgaben, Investitionen, jedoch keine Baumaßnahmen.

Antragsverfahren:

Der Antrag muss in schriftlicher Form bei der Bewilligungsbehörde (Sächsische Aufbaubank) eingereicht werden. Anträge sind laufend möglich.

Weitere Informationen zur Richtlinie:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17310-RL-Inklusion#ef

Antrag stellen: 
https://www.sab.sachsen.de/vereine/förderprogramme/förderung-inklusiver-maßnahmen.jsp?topicID=73036

Freistaat Sachsen: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (RL Teilhabe)

Mit dem Förderprogramm soll die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben verbessert werden, die Selbsthilfe gestärkt sowie Dienste und offene Angebote weiterentwickelt werden.

Gefördert werden Sach- und Personalkosten.
Zuschüsse können maximal 80 Prozent des Projektvolumens betragen.
Der Förderzeitraum beträgt maximal drei Jahre.
 

Ansprechpartner:

Landesdirektion Sachsen
Edeltraut Höfer
Tel.: 0371 532 - 2375
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Rebekka Fischer
Tel.: 0371 532 - 1228
Fax: 0371 53227 - 1228
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

weitere Informationen zur Förderrichtlinie

Antragsformular

Aktion Mensch: Förderaktion "Noch viel mehr vor"

Mit der Aktion werden regionale Projekte gefördert, die zur Inklusion beitragen, die Brücken zwischen Kulturen, Milieus und Generationen schlagen und mit denen individuelle Potenziale gestärkt werden. Zielgruppen der Förderung sind Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Kinder und Jugendliche.

Ein Projekt kann mit maximal 5.000 € bezuschusst werden.
Eigen- bzw. Drittmittel sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung für eine Förderung.
Gefördert werden Honorar- und Sachkosten.

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Organisationen.

weitere Informationen

Aktion Mensch: Förderschwerpunkt Inklusion

Ziel dieses Förderprogramms ist die Schaffung von Vernetzungsstrukturen, in denen frei gemeinnützige Träger aus der Behindertenhilfe mit Partnern aus Kommunen, Unternehmen oder anderen Organisationen kooperieren und gemeinsame Aktivitäten anstoßen z.B. in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Bildung, Freizeit und Barrierefreiheit.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass von Anfang an Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt an Planung und Realisierung des Projektes beteiligt sind.

Die Förderung kann für die Planungsphase oder die Realisierungsphase beantragt werden.

Planungsphase
Förderhöhe: maximal 15.000 €
Förderzeitraum: maximal 12 Monate

Realisierungsphase
Förderhöhe: maximal 250.000 € plus maximal 50.000 € für Maßnahmen von Barrierefreiheit
Förderzeitraum: maximal drei Jahre

weitere Informationen

Aktion Mensch: Projektförderung

Mit der Projektförderung werden gesellschaftliche Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung in den Bereichen Sport, Kunst, Kultur und Aufklärung gefördert. Förderfähig sind: Personal-, Honorar-, Sach- und Investitionskosten sowie Kosten zur Herstellung von Barrierefreiheit (z.B. Gebärdendolmetscher, Audiodeskription, Assistenz).

Zuschüsse können maximal 70 Prozent des Projektvolumens und maximal 250.000 € betragen.
Der Förderzeitraum beträgt maximal drei Jahre.
Zusätzlich können maximal weitere 50.000 € Fördermittel zur Herstellung von Barrierefreiheit beantragt werden.

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe sowie freie gemeinnützige Organisationen, die die Lebenssituation von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten verbessern.

weitere Informationen

Aktion Mensch: Kinder- und Jugendförderung

Mit der Kinder- und Jugendförderung sollen Chancen junger Menschen auf Teilhabe und Partizipation am gesellschaftlichen Leben verbessert und die Persönlichkeitsbildung unterstützt werden. Die Förderung orientiert sich dabei am lokalen Bedarf sowie an qualitativ überzeugenden Konzepten. Zukunftsorientierte Ideen und präventive Aktivitäten haben gute Chancen, gefördert zu werden. Gefördert wird in den Bereichen: Projekte, Starthilfe und Investitionen.

Bezuschusst werden Personal- und Honorarkosten sowie projektbezogene Sachkosten für längstens drei Jahre.
Der Fördersatz beträgt maximal 70 Prozent bei einer Höchstfördersumme von 250.000 €.
Zusätzlich können bis zu 50.000 € für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit beantragt werden.

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe, die über eine Anerkennung gemäß Paragraph 75 des SGB VIII verfügen oder diese beantragt haben.

weitere Informationen

Aktion Mensch: Förderfinder

Mit dem Förderfinder können Interessierte passende Förderangebote der Aktion Mensch für ihre Vorhaben recherchieren.

weitere Information

 

Investitionsförderung

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Inhalt der Richtlinie ist die Förderung der im SLAP (Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention) definierten Maßnahmen zur Verwirklichung eines inklusiven Ansatzes in Abgrenzung zur Umsetzung rein integrativer Maßnahmen.

Gefördert werden folgende Projekte:

  • Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit,
  • Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des Wirkens der antragsberechtigten Einrichtungen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierten Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen.

Förderumfang:

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. In begründeten Einzelfällen kann die Förderung, soweit keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, bis zu 100 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben betragen. Gefördert werden Sachausgaben, Fremdleistungen, Personalausgaben, Investitionen, jedoch keine Baumaßnahmen.

Antragsverfahren:

Der Antrag muss in schriftlicher Form bei der Bewilligungsbehörde (Sächsische Aufbaubank) eingereicht werden. Anträge sind laufend möglich.

Weitere Informationen zur Richtlinie: 
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17310-RL-Inklusion#ef

Antrag stellen: 
https://www.sab.sachsen.de/vereine/förderprogramme/förderung-inklusiver-maßnahmen.jsp?topicID=73036

 

Freistaat Sachen: Barrierefreies Bauen, Lieblingsplätze für alle

Ziel des Förderprogramms ist es Barrieren von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen zu beseitigen um Menschen mit Behinderung eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Gefördert werden kleine Investitionen im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich.

Vorhaben werden mit maximal 25.000 € gefördert.
Ein Eigenanteil ist keine Voraussetzung für eine Förderung.

Antragsberechtigt sind die Eigentümer und Betreiber (auch Mieter oder Pächter) der öffentlich zugänglichen Einrichtung.
Diese reichen bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. kreisfreien Stadt eine kurze Beschreibung des Vorhabens ein.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in enger Abstimmung mit ihren Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten.

Ansprechpartner der Landkreise bzw. kreisfreien Stadt

weitere Informationen

Aktion Mensch: Förderaktion Barrierefreiheit

Gefördert werden kleinere Vorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit, die bis zu 15.000 € kosten zum Beispiel Rampen, Treppenlifte, Leitsysteme, barrierefreie Sanitärräume oder technische Gebrauchsgegenstände.

Der Zuschuss beträgt maximal 5.000 €.

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Organisationen.

weitere Informationen

Verband der Körperbehinderten Dresden

Der Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden unterstützt Dresdner Geschäfte, Restaurants, Stadtteilzentren, Kulturstätten usw., um mit wenigen Mitteln Barrierefreiheit zu schaffen. Gegen eine Schutzgebühr überlässt der Verband dauerhaft eine mobile Rampe. Mindestvoraussetzung sind eine Türbreite von mindestens 75 cm sowie maximal 2 zu überwindende Eingangsstufen. Bei Aufgabe des Geschäftes bzw. wenn die Rampe nicht mehr benötigt wird, wird die Rampe zurückgenommen und die Schutzgebühr zurückerstattet.  Es kommen verschiedene Rampengrößen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten zum Einsatz.

Weitere Informationen:
http://www.kompass-dresden.org/dresden-infos/geschaefte-mit-rampe/

 

Außerdem bietet der Verband RollstuhlfahrerInnen eine Rampe zur Ausleihe an, mit der 1 bis 2 Stufen überwunden werden können. Die Rampe ist 870 mm lang und 830 mm breit. Gefaltet passt sie in eine dazugehörige Rollstuhltasche und kann mit ihm transportiert werden.

Weitere Informationen:
http://www.kompass-dresden.org/angebote-dresden/a-z/

Sozialhelden: Tausendundeine Rampe

Als Ortsbetreiber kann man sich um eine mobile Rampe „bewerben“. Die Vergabe erfolgt aufgrund von Vorschlägen durch Betroffene. Mit dieser mobilen Rampe kann ein Höhenunterschied von maximal 25cm überwunden werden. Momentan sind keine Rampen verfügbar.

weitere Informationen

 

Personal- bzw. Arbeitsplatzförderung

Dienstleistungsnetzwerk support in Sachsen

support ist ein Dienstleistungsnetzwerk für sächsische Unternehmen, das alle Leistungen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter, behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen aus einer Hand bietet.

Seit August 2015 steht support an den Standorten Chemnitz, Dresden und Leipzig Unternehmen mit Tat und Rat zur Verfügung.

weitere Informationen

Integrationsämter

Die örtlichen Integrationsämter beraten und unterstützen sowohl behinderte Menschen als auch Arbeitgeber bei der Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben.

weitere Informationen

Arbeitsagenturen

Die örtlichen Arbeitsagenturen beraten und unterstützen sowohl behinderte Menschen als auch Arbeitgeber bei der Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben.

weitere Informationen

 

Informationsmaterial - Inklusion

Ratgeber, Leitfäden, Literaturhinweise...

 

Umsetzung von Barrierefreiheit in (Kultur)Organisationen

Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (2017)

 


Herausgeber: Fachstelle Kultur inklusiv von Pro Infirmis, Schweiz (2015)

 


Anti-Diskrimierungsbüro Sachsen (2014)

 


Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. (2013)

 


Disability Portfolio Guide 1-12

 


Disability access: A good practice guide for the arts 
Arts Council England (2003) englischsprachig

 


Building inclusion: Physical access guidance for the arts 
Arts Council England (2011) englischsprachig

 


Leitfaden für eine für blinde und sehbehinderte BesucherInnen 
barrierefreie Gestaltung von Museen und Ausstellungen 
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (2001)

 


Das barrierefreie Museum: Theorie und Praxis einer besseren Zugänglichkeit. Ein Handbuch.
Transcript Verlag für Kommunikation, Kultur und soziale Praxis. (2007)

 


Inklusion vor Ort: Der kommunale Index für Inklusion – ein Praxishandbuch.
Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.) Eigenverlag des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. (2011)

 


Das inklusive Museum – Ein Leitfaden zu Barrierefreiheit und Inklusion
Deutscher Museumsbund e. V., Bundesverband Museumspädagogik e.V.und Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. (2013)

 


Design for all – Checkliste zur Konzeption und Gestaltung von barrierefreien Ausstellungen
Landesverband der Museen zu Berlin e.V., Eine Initiative des Landesverbandes der Museen zu Berlin e.V. (LMB) und der Senatskanzlei Berlin – Kulturelle Angelegenheiten (2011)

 


Barrierefreie Arbeitsstätten planen und gestalten
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)gesetzliche Unfallversicherung 

 


Leitfaden „Barrierefrei hören und kommunizieren in der Arbeitswelt"
Hörkomm.de

 


Dossier Handlungsfelder barrierefreier Kinogestaltung zur Erstellung einer Zielvereinbarung
Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben – bifos e.V. (2010)

 


Handreichung zur Barrierefreiheit im Denkmalschutz
Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben – bifos e.V. (2010)

 


Wege zur Kultur. Barrieren und Barrierefreiheit in Kultur- und Bildungseinrichtungen
Schriften des Deutschen Hygiene-Museums Dresden
Böhlau Verlag;Köln, Weimar, Wien (2012)

 


Zusammenarbeiten. Inklusion in Unternehmen und Institutionen. Ein Leitfaden für die Praxis.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013)

 

Barrierefreie Veranstaltungen

Handreichung und Checkliste für barrierefreieVeranstaltungen
K Produktion und Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (2012)


Events für alle – Qualitätsstufen für barrierefreie Veranstaltungen
Heiserholt, Michael;Institut für Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt (2005)


Öffentliche Veranstaltungen - AUCH für Menschen mit Hör- und Sehschädigungen !
Technische Saalausstattung und Hinweise zur Darbietung
Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (2008)


Ramp-up.me – Barrierefreie Veranstaltungen planen
Tipps von den Sozialhelden zu barrierefreiem Veranstaltungsort, Programm und Kommunikation.

 

Inklusive Medienpädagogik

Inklusion und Film. Praxisleitfaden: 
Methoden, Tipps und Informationen für eine inklusive Filmbildung
Vision Kino gGmbH – Netzwerk für Film- und Medienkompetenz (2013)

 


medienkompetent teilhaben! Materialien für eine inklusive Medienpädagogik.
Landesarbeitsgemeinschaft Lokale Medienarbeit NRW e. V. in Kooperation mit der Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg) gGmbH (2012)
Das Arbeitsheftkann bei der LAG Lokale Medienarbeit NRW e.V. gegen eine Schutzgebühr von 4,00 EUR bestellt werden
www.inklusive-medienarbeit.de/arbeitsheft

 

Barrierefreier Webauftritt

Barrierefreiheit verstehen und umsetzen:
Webstandards für ein zugängliches und nutzbares Internet
dpunkt.verlag (2011)

 


Barrierefreies Webdesign.
Praxishandbuch für Webgestaltung und grafische Programmoberflächen
dpunkt.verlag (2004)

  


BITV Lotse: Ein Online-Leitfaden, der die Hintergründe der BITV 2.0 praktisch erläutert und mit Beispielen, Tipps und Tools zeigt, wie Barrierefreiheit in den einzelnen Bereichen umgesetzt werden kann.

  


Barrierefreiheit - Universelles Design
Die Fachschrift "Barrierefreiheit - Universelles Design" liefert eine gute Einführung in das Thema digitale Barrierefreiheit

  


Barrierefreiheit von Websites bewerten
Eine Checkliste für Usability Professionals

  

Text, Sprache, Grafik & Audioservice

Klartext! Barrierefreie Gestaltung von schriftlichen Informationen
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (Hrsg.) Berlin (2008)


SpracheLeichte Sprache, Die Bilder
Das Buch enthält die Bilder, die beim Verfassen von Texten in Leichter Sprache verwendet werden. Zum Buch gehört auch eine DVD mit über 500 Bildern
Lebenshilfe-Verlag Marburg (2013)
Das Buch kann über die Lebenshilfe Bremen bezogen werden Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 


Übersetzungsbüros für Leichte Sprache (bundesweit)

 

Technologie

Multimediaguides
Empfehlungen für die Auswahl von für blinde und sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer barrierefreien Audio-/Multimediaguides und Navigationssystemen
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) (2012)


Höranlagen
IndukTive Höranlagen. Richtlinien für den Auftraggeber
Deutscher Schwerhörigenbund e. V. (2011)

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Inklumat
Online-Ressource zur Umsetzung von Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit
 

Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung
Kommunale Kinder- und Jugendplanung der Landeshauptstadt München
dpunkt.verlag (2007)
 

Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit
Orientierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (2012)
Download (unter der Kategorie Inklusion)
 

Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Anforderungen an die Praxis, Checkliste
Landesarbeitsgemeinschaft Kath. Offene Kinder- und Jugendarbeit NRW (2013)
 

Vielfalt leben! Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft Katholische
Offene Kinder- und Jugendarbeit Nordrhein-Westfalen

Landesarbeitsgemeinschaft Kath. Offene Kinder- und Jugendarbeit NRW (2012)
 

 

Kreisau-Initiative e.V. (BHP-Verlag) (2014)
 

Thesen und Forderungen zur Förderung der inklusiven evangelischen Jugendarbeit
Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland (2009)
 

Evangelische Jugend im Rheinland (2011)
 

Bundesjugendkuratorium (2013)
 

Barrierefreies Bauen

Leitfaden Barrierefreies Bauen
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (2014)

  


 

Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden
Agentur Barrierefrei NRW am Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (2014 / 3. Auflage)

 


 

Barrierefrei – und jeder weiß, wo es lang geht!
Gefahrenabsicherung, Orientierung und Komforterhöhung durch Kontraste
PRO RETINA Deutschland e. V. (2012)

 

Sonstiges

Ästhetik vs. Authentizität.
Reflexionen über die Darstellung von und mit Behinderung
Imanuel Schipper (Hrsg.) Verlag Theater der Zeit (2012)
 

Im Online-Wörterbuch für Leichte Sprache der Lebenshilfe werden schwierige Wörter einfach erklärt.
 

Kultur und Management im Dialog
Das Monatsmagazin von Kulturmanagement Network INKLUSION
Kulturmanagement.net
Barriere? frei! - Teilhabe für Menschen mit Behinderung im Jugend- und Kulturbereich
Ein Beitrag des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. (2014)
 

Umfangreiche Informationen zum Thema Demenz, bereitgestellt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
 

Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum:
Handbuch für Planer und Praktiker zur bürgerfreundlichen und behindertengerechten Gestaltung des Kontrasts, der Helligkeit, der Farbe und der Form von optischen Zeichen und Markierungen in Verkehrsräumen und in Gebäuden
Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.); Bonn (1996)
  

PRO RETINA Deutschland e. V. (2012)
 

Visuelle Kommunikation für Menschen mit Demenz.
Grundlagen zur visuellen Gestaltung des Umfeldes für Senioren mit (Alzheimer-) Demenz
Petra Breuer; Verlag Hanshuber (2009)
 

Bundeszentral für Bildung (2014)
 

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (2014)