Antragsfristen Förderprogramme "Kultur macht stark"
ANTRAGSFRISTEN 2024
Eine Übersicht der Antragsfristen gibt es auch auf der Website der Beratungsstelle "Kultur macht stark" Sachsen unter https://soziokultur-sachsen.de/foerdermoeglichkeiten/fristen
INTERESSENBEKUNDUNG bei Initiativen (ohne Frist fortlaufend möglich) |
INTERESSENBEKUNDUNG bei Initiativen (ohne Frist, derzeit mit Warteliste möglich) |
- Wörterwelten. Lesen und schreiben mit Autor*innen.
- Dagesh on Tour (Workshops ab April, bitte mit konkreten Terminanfragen melden)
- „Labs4Future – Kreativlabore für Jugend. Kultur. Digitalität“
- Stärker mit Games (derzeit leider keine neuen Projekte)
Förderantrag bei Fördermittelgebern mit folgenden Fristen: |
JUNI/ Juli / August Keine Fristen SEPTEMBER 01.09.: JEP 3 // Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V. OKTOBER 01.10.: Pop To Go| Bundesverband Popularmusik e.V. NOVEMBER 01.11.: Spielen macht stark! Spielmobile e.V. DEZEMBER 01.09.: talentCAMPus //// Deutscher Volkshochschul-Verband e.V. (bei Mittelverfügbarkeit) |
Bei Fragen zu den Antragsfristen melden Sie sich gern bei der Beratungsstelle „Kultur macht stark“ Sachsen oder beim entsprechenden Förderer.
Antragsstellung unter: www.kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de
„Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland. Mehr zum Programm und den Antragsmöglichkeiten erfahren Sie hier: www.buendnisse-fuer-bildung.de.“