Fördergrundlagen "Kultur macht stark"

Das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert außerunterrichtliche kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren, deren Eltern erwerbslos sind, über ein geringes Einkommen oder über ein niedriges Bildungsniveau verfügen. Damit werden denen Zugänge zu kultureller Bildung ermöglicht werden, denen sie bislang verwehrt blieben bzw. erschwert wurden und der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg wird abgeschwächt, indem gesellschaftliche Teilhabe sowie individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher unterstützt wird.

Die Projekte müssen von einem Bündnis für Bildung umgesetzt werden, denn es geht darum, gemeinsam Bildungschancen zu verbessern.

finger links Förderrichtlinie „Kultur macht stark“ (2023–2027)

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Ein Bündnis für Bildung ist eine Kooperation von mind. drei lokalen Partnern (Vereinen, lokalen Einrichtungen, Stiftungen, Unternehmen usw.), die gemeinsam ein Projekt der Kulturellen Bildung planen und durchführen.
 

Jeder Bündnispartner bringt seine Kompetenzen und angemessene Eigenleistungen in das Bündnis ein, das sind z.B. der Zugang zur Zielgruppe, Expertise in den unterschiedlichen Bereichen der kulturellen Bildung bzw. der künstlerischen Arbeit oder in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Formel für ein erfolgreiches Bündnis lautet dabei oft:

Kulturpartner + Zielgruppenpartner + Bildungspartner
(z.B. Museum / Theater + Soziokulturelles Zentrum / Jugendtreff / Schule + Musikverein)
 

Die kulturellen Bildungsprojekte des Bündnisses finden im Sozialraum statt, also dort, wo die Kinder und Jugendlichen leben und zur Schule gehen. Die Zusammenarbeit der Bündnispartner wird in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Partner sind darin beschrieben und festgelegt. Einer der Partner übernimmt die Projektleitung und damit auch die Antragstellung.

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Die lokalen Angebote sorgen für ein Mehr an kultureller Bildung. Sie ersetzen keine bestehenden Aktivitäten der Bündnispartner, sondern sind neu und zusätzlich. Bereits bestehende Bildungsangebote sowie anderweitig aus öffentlichen Mitteln geförderte Projekte, sind damit von der Förderung ausgeschlossen.

Alle kulturellen Bildungsangebote sind außerschulisch bzw. außerunterrichtlich, sie finden also nach dem Unterricht, am Wochenende oder in den Ferien statt und die Teilnahme ist freiwillig. Schulen können sich als Bündnispartner beteiligen, aber verantwortlicher Veranstalter muss ein außerschulischer Träger sein. Projekttage und Projektwochen von Schulen werden nicht gefördert.

Das trifft auch für Angebote zu, die in Kindertageseinrichtungen oder Horten stattfinden sollen. Förderfähige Angebote kultureller Bildung müssen hier vom Regelangebot der Einrichtungen eindeutig abgegrenzt werden.

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Gefördert wird die gesamte Bandbreite Kultureller Kinder- und Jugendbildung:

  • von A wie Alltagskultur
  • über F wie Filmedrehen,
  • L wie Lesen,
  • M wie Musizieren
  • bis zu T wie Tanzen und
  • Z wie Zirkus.
Auch die Formate sind vielfältig:
  • Schnuppertage,
  • Wochen- und Halbjahreskurse,
  • Ferienfreizeiten und
  • Workshops.

 
Für die Durchführung der Projekte können gefördert werden:

  • notwendigen Sachausgaben, z.B. Material, Verpflegung, Fahrtkosten

  • Honorare, etwa für die künstlerische oder pädagogische Begleitung der Angebote

  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Kräfte

  • Qualifikationsmaßnahmen für Ehrenamtliche

Eine Förderung bis zu 100 Prozent ist möglich.

Für die Durchführung eines Projektes kann außerdem eine Verwaltungspauschale beantragt werden. Sie beträgt 7 % der anerkannten Ausgaben, mindestens 500 €.

Ausgaben für fest angestelltes Personal der Bündnispartner werden nicht gefördert.

 

KMS III Erklaerfilm Projekt

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KMS III Erklaerfilm Antrag 

 

 

„Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland. Mehr zum Programm und den Antragsmöglichkeiten erfahren Sie hier: www.buendnisse-fuer-bildung.de.“